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Die Mitarbeiter werden mit der Erledigung
von leichten Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten
beschäftigt. Der AFB akquiriert Arbeiten aus
gemeinnützigen Kultur- und Sozialeinrichtungen.
Es wird darauf geachtet, daß die Arbeiten nicht
zu den Pflichtaufgaben des Stammpersonals der Einrichtungen
gehören oder von gewerbliche Anbieter als Auftrag
übernommen werden müßten. Zu den Arbeiten
gehören:
Hilfe bei leichten handwerklichen Arbeiten z. B. Umgestaltung
einer Bühne, jedoch keine Renovierungs- oder
Klempnerarbeiten. Holzarbeiten wie die Anfertigung
von Fußbänken für kleinere Mitarbeiter
oder Ausbesserungen an hölzernen Exponaten der
Heimatmuseen. Anfertigung von Stofftaschen aus Stoffresten.
Lackierarbeiten an Tretfahrzeugen aus Kindertagesstätten.
Anfertigung von Kostümen aus Stoffresten für
Theater oder Tanzgruppen, sofern diese nicht kommerziell
tätig sind.
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