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Interview mit Hans-Jürgen Michelmichel von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen im Referat Beschäftigungsförderung von Zielgruppen
Periskop: Herr Michelmichel: Periskop: Wenn wir im Vorfeld planen, z.B. für Ausländer
einen Deutschkurs anzubieten, können wir ihn teilweise
nicht stattfinden lassen, weil noch zu wenig Teilnehmer
da sind oder bereits wieder einige entlassen werden mussten.
Ein weiteres Problem stellen die Einsatzstellen dar. Sie
wollen die Teilnehmer, um durch deren Mitarbeit entlastet
zu werden. Es kommt bereits jetzt schon vor, dass die Einsatzstellen
sich beklagen, wie wenig die Teilnehmer in der Einsatzstelle
sind, weil sie entweder an der Basisqualifizierung, die
die Träger bereits anbieten, teilnehmen, ihren Urlaub
nehmen oder einfach durch Krankheit abwesend sind. Die Einsatzstellen
haben unserer Erfahrung nach wenig Verständnis, wenn
sie noch weitere Fehlzeiten durch zusätzliche Qualifizierung,
die über ESF finanziert werden, in Kauf nehmen müssten. Herr Michelmichel: Das führt zu einem anderen Organisationsaufwand als bei der Basisqualifikation, die in den bestehenden MAE-Maßnahmen durchgeführt wird. Bei unseren Zusatzqualifikationen geht es nicht darum, dass sie komplett mit den gleichen Teilnehmern einer MAE besetzt werden sollen, sondern jeder Teilnehmende individuell, je nach Vorbildung und Neigung, sich seinen Kurs aussuchen soll. Die Weiterbildungsberater in den Beschäftigungsgesellschaften als auch die Fallmanager in den JobCentern sollen entsprechende Empfehlungen aussprechen. Die Rekrutierung einzelner Teilnehmenden aus unterschiedlichen Beschäftigungsmaßnahmen führte zu der Kritik, dass dies so nicht leistbar sei. Aber wir müssen neue Wege aufzeigen. Die bisherige Qualifizierung im Rahmen von Beschäftigungsmaßnahmen war eher eine trägerorientierte Bildung. Wir wollen werthaltige Qualifizierung mit anerkannten Zertifikaten. Solche Bildungsgänge werden i. d. R. von Bildungsträgern angeboten. Und an dieser Nahtstelle gibt es die Kritik. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass die Beschäftigungsträger natürlich auch gern diese Bildung durchführen möchten, um damit Geld zu verdienen und deshalb den externen Bildungsträgern nicht in dem Umfang, der möglich wäre, Teilnehmende zuführen. Periskop: Herr Michelmichel: Uns fehlt hierbei das Eingehen auf individuelle Erfordernisse der Teilnehmenden. Zu Ihrer Frage des fehlenden Verständnisses der Einsatzstellen kann ich nur sagen, dass sich nach unseren Informationen bislang noch keine Einsatzstelle darüber beschwert hat. Wir kennen natürlich von den Beschäftigungsträgern diese Argumentation, aber den Einsatzstellen muss die arbeitsmarktpolitische Wesensart dieser Maßnahmen mitgeteilt werden. Dass Sie möglichst positiv und störungsfrei mit solchen Einsatzstellen zusammenarbeiten wollen, kann ich mir schon vorstellen. Es ist aber nun mal eine Finanzierung zur Arbeitsmarktpolitik, die den Arbeitslosen weiterbringen soll. Wenn ich sage, dass wir 27.000 Menschen in Berlin in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung beschäftigen und 1.500 davon in der Zusatzqualifizierung sind, wo ist denn da das Problem? Periskop: Gehe ich bei 500 Maßnahmen von durchschnittlich mit ca. 15 bis 20 Personen aus, dann sind die Maßnahme mit 1.500 nicht sehr gut angenommen worden. Jetzt ist natürlich die Fragestellung, warum ist das so? Herr Michelmichel: Wir haben 10.000 Plätze eingerichtet, nachdem wir eine öffentliche Interessenbekundung bei den Bildungsträgern durchgeführt und daraus Maßnahmen konzipiert haben. Fehlende Erkenntnisse über die Nachfrage der Teilnehmenden und die Erstmaligkeit unseres Handelns sind die Ursache dafür, dass nicht alles wie beabsichtigt gelaufen ist. Deshalb wird es im November für die nächste Runde noch einmal eine Neusortierung geben. Aber dass diese Maßnahmen nicht organisierbar seien, wie oft genug von Beschäftigungsträgerseite gesagt wurde, können wir nicht bestätigen. Das Land kann nicht die Angebote, die der Bund finanziert, einfach übernehmen. Periskop: Manche Jobcenter sind teilweise ein bisschen darunter, die rechnen mit 190 €, 180 €, womit die Maßnahme überhaupt nicht finanzierbar ist. Natürlich ist es an mancher Stelle finanziell auch sehr lukrativ, aber an mancher Stelle eben nicht. Eine Maßnahme, die für 50 Teilnehmer bewilligt wird, und tatsächlich auch mit 50 durchgeführt wird, ist eine lukrative Maßnahme. Eine Maßnahme, die mit 40 bewilligt wird und nur mit 17 Personen durchgeführt wird, ist nicht so lukrativ. Wie wäre es, wenn man den Trägern anbietet, Teile der Basisqualifizierung wie früher bei den ABM über die ESF Mittel zu finanzieren? Damit würde man sicherstellen, dass die Mittel gezielter für die Teilnehmer eingesetzt werden und gleichzeitig könnten die Kosten, die die Jobcenter für die Maßnahme ausgeben, reduziert werden. Herr Michelmichel: Dies ist keine gesetzliche Regelung, sondern es ist die Frage der Durchsetzungsfähigkeit. Solange es im Konkurrenzkampf der vielen Beschäftigungsträger in Berlin dazu kommt, dass entsprechend günstigere Maßnahmen angeboten werden können, ist das der Wettbewerb. Auch wenn es sich hierbei um Maßnahmen handelt, die sich mehr im Zuwendungsrecht wiederfinden. Ansonsten sehe ich das ganz genau so. Wir haben Bezirke, in denen noch 295,- € bezahlt werden. Dort wird auch eine entsprechende Betreuungsdichte vom Träger angeboten, weil sie finanziert werden kann. Diese Dichte kann für 120,- € nicht mehr geleistet werden. Das große Problem ist natürlich, dass Sie einzelne Maßnahmen bei den hunderten von Maßnahmen mit einem Sachbearbeiter nicht individuell diskutieren und finanzieren können. Wir werden ganz sicher nicht, wie in den 90er Jahren, die Basisqualifizierung landesflächendeckend über ESF finanzieren. Es wäre einfach schlicht und ergreifend nicht leistbar. Geht man von 35.000 Arbeitsgelegenheiten aus, die geschaffen werden sollen und die hierfür die Basisqualifizierung über ESF finanzieren würde, würden wir uns übernehmen. Das Land kann nicht die Angebote, die der Bund finanziert, einfach übernehmen. Periskop: Herr Michelmichel: Periskop: Herr Michelmichel: Ich bin über Entwicklungen in Berlin informiert, die in die Richtung gehen, wie Sie es sagten. Es werden jetzt MAE´s angeboten, bei denen die Teilnehmer zur Hälfte in Beschäftigung und zur Hälfte in der beruflichen Bildung sind. Da kommen beispielsweise 15 Menschen, die Interesse an der Gastronomie haben, in eine MAE und erhalten dazu noch einen gastronomischen Kurs. Ich habe nichts dagegen, dass dies stattfindet. Dieses Prinzip verfolgen wir bei unserer Zusatzqualifizierungen jedoch nicht, mit Ausnahme des Nachholens von Schulabschlüssen. Periskop:
Herr Michelmichel: Wir mussten von Anfang an berücksichtigen, dass eine gewisse Zeit vergehen wird, bis ein Teilnehmer in einer MAE arbeitet, eine Basisqualifikation bekommt und während dieser Zeit hoffentlich irgendwelche Interessen vorzeigt und dann eine Zusatzqualifizierung belegt. Dabei hat sich schon die Frage gestellt, was passiert, wenn diese Zusatzqualifikation über die Laufzeit der MAE hinausgeht. Wir haben das auch von Anfang an zugelassen, wobei oberstes
Gebot natürlich die Verfügbarkeit des Teilnehmenden
ist und darüber hat der Vermittler zu befinden. Periskop: Zum anderen stellen die Servicegesellschaften Personal ein, um die Masse der MAE Projekte durchzuführen, während gleichzeitig viele Träger in Berlin Personal entlassen müssen, weil die Aufträge fehlen bzw. sogar von Konkurs bedroht sind. Die Servicegesellschaften übernehmen somit zum einen die Aufgabe der Träger, ihrer früheren Kunden, und treten ferner als Unterauftraggeber für die Senatsverwaltung als Mittelverwalter auf. Außerdem haben sie durch ihre Kontakte zu den Jobcenter einen erheblich Wettbewerbsvorsprung im Vergleich zu den anderen Trägern. Die Servicegesellschaften sind bis zu einem gewissen Grad auch Tochtergesellschaften des Senats und deshalb dürfte dieser Wettbewerbsvorteil nicht so einfach akzeptiert werden. Wie betrachten Sie dieses Thema? Herr Michelmichel: Das neue Instrument MAE, das wir ja in Berlin nicht kofinanzieren, wurde im Herbst vergangen Jahres von den Arbeitsagenturen eingeführt. Als die Arbeitsagenturen damit begannen, Arbeitsgelegenheiten für Arbeitslosenhilfeempfänger einzurichten, galt die Vorschrift, dass diese Maßnahmen nie bei Beschäftigungsträgern direkt stattfinden dürfen, sondern immer bei dritten Einrichtungen. Dadurch kam es zu der Situation, dass die vielen Beschäftigungsträger massiv bei den Einsatzstellen "Klinken geputzt" haben. Diese "kalte Akquisition" führte zur Kritik vieler öffentlicher Einsatzdienststellen. Sie wollten nicht, dass verschiedene Beschäftigungsträger ihr Klientel in einer Einsatzstelle platzieren. Sie verlangten nach Strukturierung. Daraufhin kam von den Beschäftigungsträgern die Kritik, es sähe schon wieder nach einer Monopolstellung aus. Es hat dann Bitten von Einsatzstellen gegeben, nur mit bestimmten einzelnen Beschäftigungsträgern, dies waren ja nicht gleich Servicegesellschaften, zusammenzuarbeiten. Es hat den einen oder anderen Wohlfahrtsverband gegeben,
der sich seiner Servicegesellschaft bediente.
Bezirke und Wohlfahrtsverbände haben dann ihre Beschäftigungsgesellschaft
oder Servicegesellschaft, die sie sich selbst ausgesucht
haben, quasi als "Dienstleister" beauftragt. Servicegesellschaften
machen keine MAE selber. Entstanden ist es durch die Situation,
dass Beschäftigungsträger oder besser Maßnahmeträger
von Seiten der Arbeitsagenturen ihre Teilnehmer immer wieder
an externe Einsatzorte schicken mussten. Dadurch ist überhaupt
diese Art von Dienstleistung entstanden, die in Wirklichkeit
ja keine Dienstleistung ist, da sie vom Auftraggeber nicht
als Dienstleistung bezahlt wird. Periskop: Herr Michelmichel: Wir haben bereits Kritik von mehreren Seiten gehört, z.B. dass die Jobcenter mehr danach schauen, ob das Thema in der Positivliste steht und wenn nein, die Unbedenklichkeitsbescheinigung einzuholen ist. Das ist ja aber auch der Geist dieser Liste. Man kann darüber hinaus weitere Tätigkeiten durchführen, wenn aber der Verdacht auf Wettbewerbsverzerrung vorliegt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung einzufordern. Die Kammern sitzen konstruktiv mit am Tisch, wenn es um die Ausweitung der Positivliste geht und wenn es um Ideen geht, Neues einzusetzen. Von daher finde ich es auch gut, dass die Kammern zuerst gesagt haben: "Wir brauchen eine Positivliste". Und die Entwicklung dieser Liste läuft eigentlich gut. Allerdings, wenn dann in der Öffentlichkeit nicht jede Woche ein neuer Negativfall durch die Presse gehen würde, wäre die Umsetzung von viel mehr Sachlichkeit geprägt. Ich kenne aber auch positive Entwicklungen. Gerade gestern habe ich in einem Gesprächskreis im Abgeordnetenhaus gesessen, in dem es um das Ehrenamt und die Konkurrenz zum Ehrenamt ging. Ich war sehr verblüfft und positiv überrascht über den Werdegang dieses Gespräches. Viele Einrichtungen, die ich aus der Arbeitsmarktpolitik gar nicht kenne, die aber soziales Engagement über Ehrenamt leisten, haben sehr positiv von den MAE´s berichtet. Es wurden Beispiele genannt, wo Leute, deren MAE´s ausgelaufen sind, hinterher ehrenamtlich dort weiterarbeiten wollten, weil sie zufrieden waren, wieder eine Aufgabe zu haben. In den Zeitungen liest man dazu meist etwas anderes, z.B. die Sorge der Kammer, die die Problematik des Wettbewerbs aus ihrer Sicht darstellen. Periskop: Herr Michelmichel: Periskop: |