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Periskop 2005 / 04
Interview |
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Interview
mit Frau Schmitt-Wollschläger von
der IHK Berlin
Unternehmensgründung, -führung, -nachfolge
Das Interview führten Dorit Gade und Farhad Vaziri
Periskop:
Seit etwas mehr als einen Jahr werden MAE Maßnahmen
durchgeführt. Was halten Sie von diesem arbeitsmarktpolitischen
Instrument?
Frau Schmitt-Wollschläger:
Arbeitsgelegenheiten eignen sich nach unseren Erfahrungen
kaum dazu, die Chancen der Transferempfänger auf einen
Job im ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Wie bei ABM
steht eher ein sozialpädagogischer Ansatz im Vordergrund.
Ein Mal mehr zeigt sich das Dilemma solcher Maßnahmen,
die fit für die Praxis machen sollen, aber keine regulären
Arbeitsplätze verdrängen dürfen. Als positiver
Fakt bleibt festzuhalten, dass einer staatlichen Leistung
eine Gegenleistung gegenübersteht. Viel nützlicher
wäre es aber, einen breiten Niedriglohnsektor zu schaffen
und notfalls ergänzende Transfers anzubieten.
Periskop:
Laut einer Umfrage des Paritätischen Wohlfahrtverbandes,
werden die MAE Arbeiten überwiegend positiv beurteilt
und für sinnvoll erachtet. Das Vorurteil, dass durch
die MAE Arbeiten, reguläre Arbeitsplätze vernichtet
wurden, hat sich somit nicht bestätigt. Deckt sich
dies mit Ihren Erfahrungen?
Frau Schmitt-Wollschläger:
Durch die enge Abstimmung der Partner in Berlin (gemeinsame
Erklärung, Positivliste, Leitfaden der Regionaldirektion,
Geschäftsordnungen der Beiräte, Vertretung der
Wirtschaft in Beiräten) gab es von Beginn an einen
klaren Rahmen für mögliche Einsatzgebiete und
Tätigkeitsfelder im Rahmen von MAE. Somit gehen wir
davon aus, dass reguläre Arbeitsplätze nicht gefährdet
sind. Das wäre nur dann der Fall, wenn die Jobcenter
sich nicht an die Vereinbarungen halten.
Periskop:
Für die Erstellung bzw. Aktualisierung der Positivliste
sitzen Sie u.a. mit der Senatsverwaltung und den Regionaldirektionen
zusammen, nicht aber mit den Jobcentern. Dabei werden dort
die Projekte bewilligt und liegen die praktischen Erfahrungen
vor. Wieso sind die Jobcenter also nicht bei den Entscheidungsrunden
dabei?
Frau Schmitt-Wollschläger:
JobCenter sind über die Regionaldirektion und Senatsverwaltung
vertreten. Über Kontakte der Kammern zu den einzelnen
Jobcentern und durch die Mitarbeit in den Beiräten
können auch wir Anregungen der Jobcenter transportieren.
So haben wir bei der letzten Überarbeitung der Positivliste
Anregungen verschiedener Jobcenter aufgenommen und in die
Diskussion eingebracht.
Periskop:
Die Positivliste ist sehr einschränkend und die Jobcenter
halten sich akribisch daran. Dies bedeutet oftmals, dass
gute und sinnvolle Projektideen nicht angenommen werden
und die Träger häufig auf kreative Formulierungen
zurückgreifen müssen, um nicht gegen die Formulierungen
in der Positivliste zu verstoßen. Dadurch geht viel
kreatives und innovatives Potenzial für die Langzeitarbeitslosen
verloren. Sehen Sie hier Verbesserungsmöglichkeiten?
Frau Schmitt-Wollschläger:
Grundsätzlich ist die Positivliste nicht statisch,
sondern offen für die Aufnahme neuer Tätigkeitsfelder
zu sehen. Zudem können alle Maßnahmen, die nicht
ausdrücklich in der Positivliste genannt sind, nach
Vorlage einer einzelfallbezogenen Unbedenklichkeitsbescheinigung
durch die IHK, Handwerkskammer oder den Fachverband Garten-
und Landschaftsbau durch die Jobcenter genehmigt werden.
Allerdings gilt, auch wenn die Ideen noch so kreativ sein
mögen, wenn gegen die Grundsätze der"Gemeinsame
Erklärung" die die Berliner Wirtschaft gemeinsam
mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und
Frauen sowie der Regionaldirektion Berlin/Brandenburg der
Agentur für Arbeit vereinbart hat, verstoßen
wird, können die Maßnahmen nicht genehmigt werden.
Periskop:
In der Positivliste steht unter anderem im Abschnitt "Grundsätze",
dass Tätigkeiten für MAE - Kräfte bei gemeinnützigen
Trägern, welche zusätzlich sind, keine Gefährdung
regulärer Arbeitsplätze darstellen, im öffentlichen
Interesse liegen und in absehbarer Zeit nicht bzw. nicht
in vollem Umfang durchgeführt werden, grundsätzlich
förderfähig sind.
Würde es nicht ausreichen, wenn bei der Beantragung
von Maßnahmen die Einsatzstellen, für die auszuführenden
Tätigkeiten, die oben genannten Grundsätze im
Rahmen der Kooperationsvereinbarung bestätigen?
Damit wäre die Auflistung der möglichen unbedenklichen
Tätigkeiten (die sowieso nicht alle Tätigkeiten
enthalten könnte) unnötig.
Frau Schmitt-Wollschläger:
Die Integration der ALG II-Empfänger in den ersten
Arbeitsmarkt erfordert eine konzertierte Zusammenarbeit
aller Wirtschafts- und Sozialpartner vor Ort. Um zu verhindern,
dass es durch MAE nicht zu einer Verdrängung des ersten
Arbeitsmarktes kommt, haben sich die Partner in Berlin auf
diese Vorgehensweise geeinigt.
Periskop:
Aus unserer Praxis funktioniert die Zusammenarbeit zwischen
Jobcenter und IHK noch nicht reibungslos. Wenn z.B. das
Jobcenter einen Träger auffordert, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
einzuholen kommt es vor, dass die IHK als Antwort auf die
Positivliste verweist. Dadurch geht viel Zeit verloren,
was häufig zu Verzögerung der Projekte führt.
Sind hier Änderungen geplant?
Frau Schmitt-Wollschläger:
Dies stimmt so nicht. Wir weisen Träger in den Fällen,
wo das Projekt zu 100 % durch die Positivliste abgedeckt
ist, darauf hin, dass keine Unbedenklichkeitsbescheinigung
benötigt wird. Oftmals müssen wir jedoch feststellen,
dass Träger die Projekte und Tätigkeiten nur sehr
ungenau beschreiben. Damit ist es für Dritte nicht
nachvollziehbar, welche Tätigkeiten tatsächlich
ausgeübt werden sollen.
Periskop:
Hat die IHK durch die Positivliste eine spürbare Arbeitserleichterung
hinsichtlich der Erstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen?
Frau Schmitt-Wollschläger:
Ja. Sicherlich ist die Positivliste auch als hilfreiches
Instrument für die Mitarbeiter in den Jobcentern zu
werten. Sie trägt wesentlich zur einfachen und transparenten
Genehmigungspraxis in Berlin bei.
Periskop:
In den Koalitionsverhandlungen redet man inzwischen wieder
über Lohnkostenzuschüsse für Arbeitnehmer
über 55 Jahre. Diese Maßnahme wurde schon früher
durchgeführt mit dem Ergebnis, dass Unternehmen nicht
bereit waren, diese Zielgruppe, trotz Subventionen, einzustellen.
Die MAE haben dazu beigetragen, dass Arbeitslose, die zum
Teil sehr lange aus dem Arbeitsleben ausgeschieden waren,
wieder an die Arbeit herangeführt wurden.
Wie ist die Position der IHK bezüglich des Lohnkostenzuschuß
für ältere Arbeitnehmer?
Frau Schmitt-Wollschläger:
Tatsächlich ist es für ältere Arbeitnehmer
schwierig, Jobs zu finden, Das lässt sich nicht wegdiskutieren.
Doch viele Unternehmen setzen zunehmend auf die Erfahrung
und das Fachwissen älterer Arbeitnehmer. Die IHK-Organisation
hat sich vorgenommen, diesen Umdenkprozess zu unterstützen.
Lohnkostenzuschüsse sind zwar ordnungspolitisch bedenklich,
sind aber das "kleinere Übel" in der Liste
der Arbeitsmarktmaßnahmen. Denn die Betroffenen bekommen
die Gelegenheit, sich im ersten Arbeitsmarkt zu bewähren.
Periskop:
Vielen Dank für das Gespräch.