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Periskop 2005 / 04
Dr. Joachim Hage |
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Farbwechsel - oder die Kunst alles anders
zu machen und trotzdem nichts zu ändern
Dr. Joachim Hage
Erinnern wir uns: Alt-Bundeskanzler Gerhard Schröder
nahm 1998 den Mund ziemlich voll. An der Halbierung der
Arbeitslosigkeit wollte er seine Politik und letztlich sich
selbst messen lassen. Rot-Grün sollte in der Tat vieles
anders, besser machen und sich letztlich auf der Ergebnisebene
deutlich von Schwarz-Gelb unterscheiden.
Zugegeben, kein leichtes Vorhaben, denn die hohe Arbeitslosenquote
seit Anfang der neunziger Jahre hatte strukturelle Gründe,
vor allem auch mit und wesentlich beeinflusst durch die
wirtschaftlichen Umbrüche in den neuen Bundesländern. Ein
Prozess, der im wesentlichen unabhängig von arbeitsmarktpolitischen
Strategien sich entfaltete, ausformte und letztlich eine
Dynamik entwickelte, die durch tradierte Arbeitsmarktpolitik,
einen fast schon "überbordenden" Einsatz arbeitsmarktpolitischer
Instrumente (öffentlich geförderte Beschäftigung, Qualifizierungsmaßnahmen
ungeahnten Ausmaßes, Lohnkostenzuschüsse usw.) mit sich
brachte.
Trotz der erkennbaren Dynamik im Bereich der vorhandenen
Arbeitsplätze - Arbeitsplatzwegfall in vielen wirtschaftlichen
Bereichen, Neuentstehung von Arbeitsplätzen in anderen Wirtschaftsbereichen
ergab sich aber keine positive Netto-Bilanz vorhandener
Beschäftigungsmöglichkeiten, die eine spürbare Entlastung
der hohen Arbeitslosenquote bedeutet hatten.
Unter den Arbeitslosen vollzog sich eine eigene Dynamik:
Jobverlust - Arbeitslosigkeit - neuer Job, oft zu schlechteren
Bedingungen, vielfach weit unterhalb vorhandener Qualifikationen
sowie risikohaft bezogen auf die Beschäftigungssicherheit.
Die veröffentlichten hohen Vermittlungszahlen des damaligen
Monopolisten "Bundesanstalt für Arbeit" täuschten darüber,
dass fast konstant in gleicher Größenordnung "Zugänge" aus
Beschäftigung in Arbeitslosigkeit statistisch ausgewiesen
wurde.
Hinzu kommt, dass eine "Arbeitsmarktentlastung" insbesondere
durch künstliche aus Versichertengeldern und öffentlichen
Haushalten sich speisende Beschäftigung organisiert wurde.
Verschiedene Arbeitsmarktexperten erkannten und warnten
schon frühzeitig, dass außer eines Statistikeffektes hierdurch
keine reguläre Beschäftigung entsteht, dass Qualifizierungsmaßnahmen
(Weiterbildung und Umschulung) tendenziell keine neue und
möglichst dauerhafte Beschäftigung in den Bereichen brachten,
in denen die Qualifizierungsinhalte lagen.
Maßnahmekarrieren, Maßnahmehopping waren für nicht wenige
Arbeitslose eine besondere Form der Existenzsicherung.
Alles in allem drohte, dass die meisten dieser Instrumente
finanziell und funktional kollabieren. Außer Spesen nichts
gewesen. Das mag zynisch und undifferenziert klingen, aber
letztlich setzte sich aber zunehmend die Erkenntnis durch,
dass diese Arbeitsmarktinstrumente zwar entlastende Effekte
haben, und natürlich auch für viele eine existenzsichernde
und sozial stabilisierende Funktion haben, aber reale, sich
im Wirtschaftskreislauf verankernde (sozialversicherungspflichtige)
Arbeitsplätze hierdurch nicht geschaffen werden konnten.
Ob diese Erkenntnis oder die enger werdende Haushaltssituation
letztlich ausschlaggebend war sei dahingestellt, bereits
unter Schwarz-Gelb wurden hier Quantitäten und Kapazitäten
zurückgefahren. Ein Rückgang der Arbeitslosenzahl und -quote
konnte nicht wesentlich erreicht werden.
Rot-Grün sollte einen neuen Einstieg bringen. Das
bereits erwähnte (Alt-)Kanzler-Schröder-Versprechen sollte
Hoffnung, Entschlossenheit und Machbarkeit vermitteln. Die
Zusammenlegung der bundesministeriellen Bereiche Wirtschaft
und Arbeit wurde umgesetzt, dies sollte Handlungsfähigkeit
erkennbar werden lassen.
Nun, wir erinnern uns, in der ersten Legislaturperiode gab
es kaum Ansätze einer effektiveren Arbeitsmarktpolitik,
die hohen Arbeitslosenzahlen blieben. Ein finanzielles Kollabieren
der verschiedenen Haushalte für eine öffentlich geförderte
Beschäftigung wurde dadurch verhindert, dass engere förderungsrechtliche
Konditionen angewandt wurden.
Die Klippe der Bundestagswahl 2002 umschiffte man mit dem
Versprechen, nun nach einer Wiederwahl endlich einen großen
Wurf landen zu wollen! Eine große Arbeitsmarktreform war
angezeigt. Peter Hartz, ein angeblich Weiser und Arbeitsmarktexperte
hatte die Lösung. Verschiedene "Gesetze über moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt" versprachen nun das Wunder, worauf vor
allem von Arbeitslosigkeit Betroffene seit vielen Jahren
vergeblich warteten. Sie sollten in den Mittelpunkt rücken,
jedem seine Chance, große Vermittlungspotenziale (Kapazitäten)
schaffen, Personalserviceagenturen sollten wettbewerblich
untereinander agieren, sie sollten Arbeitslose in Größenordnung
in Arbeit bringen, Förderung der Eigeninitiativen - jeder
Arbeitslose sollte gefördert werden, wenn er nur die kleinste
Chance sah und aufgriff, in eine Selbstständigkeit zu gehen.
Jeder Arbeitslose ein potenzieller Existenzgründer! Welches
politisch gewollte und werbemäßig transportierte Verkennen
der Gesamtumstände und Zusammenhänge einer Existenzgründung!
Egal, machtpolitisch war der Erfolg da. Rot-Grün konnte
ein zweites Mal auf der bundesdeutschen Bühne das politische
Zepter in die Hand nehmen. Vergessen und verziehen war das
Versprechen von der Halbierung der Arbeitslosenzahl.
Eine - so nach eigenen Aussagen von Rot-Grün - Arbeitsmarktreform
großen Ausmaßes mit einem nachhaltigen Beschäftigungseffekt
wurde auf die Tagesordnung gesetzt.
Um Missverständnissen vorzubeugen, es liegt mir fern,
hier nicht auch positive Ansätze anzuerkennen. Das Vorhaben
und die nunmehr geschaffene Realität, bislang über Jahrzehnte
parallel existierende soziale Sicherungs- und Leistungssysteme
(Arbeitslosen-und Sozialhilfe) zusammenzuführen, ist unstrittig
ein großer ordnungspolitischer Schritt und in der Zwischenzeit
auch weitgehend umgesetzt und gelungen.
Ich zerrede diesen positiven Ansatz in die richtige Richtung
auch nicht dadurch, dass anfänglich viele handwerkliche
und organisatorische Fehler gemacht wurden (Softwareprobleme,
unzureichende aufgabenbezogene Qualifizierung der Mitarbeiter/-innen)*.
Natürlich ist massive Kritik berechtigt, wenn es sich jetzt
herausstellt, dass haushaltbezogene Schätzungen und Hochrechnungen
so fehlerhaft waren, dass offensichtlich allein in diesem
Jahr ein Mehrbedarf von 6 Mrd. € entstanden ist. Aber damit
läßt sich der Ansatz der Zusammenführung zweier sozialer
Sicherungssysteme nicht als Fehlentscheidung darstellen.
Ob jedoch die zeitgleich eingeführten "Zusatzjobs"
- offiziell "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung"
- eine Fehlentscheidung sind, wird weniger durch den Grundansatz,
ein Arbeitsäquivalent von Leistungsempfängern gegenüber
der Gesellschaft und Gemeinschaft einzufordern und anzubieten,
in Frage gestellt, sondern eher durch die Umsetzung, die
Ergebnisse und Effekte in anderen Bereichen, die davon betroffen
sind, sowie von den sonstigen Umständen, Möglichkeiten und
Angeboten, die der hierfür vorgesehene Personenkreis erhält,
um letztlich wieder in eine reguläre existenzsichernde Beschäftigung
zu kommen.
Es soll aber nicht unerwähnt bleiben, dass es schon ein
großer Fortschritt ist, dass zunehmend so gut wie allen
jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren in diesem sozialen Sicherungssystem
(Hartz IV; Arbeitslosengeld II) eine Beschäftigung, Qualifizierung
oder Ausbildung angeboten werden soll und wird. Natürlich
ist das nur der erste Schritt, und auch für einen jungen
ALG II -Empfangenden ist es unbefriedigend und im Grunde
genommen nicht vertretbar, dass er eventuell nur für einen
relativ kurzen Zeitraum hier ein Angebot realisieren kann
und danach meist in keiner wesentlich verbesserten arbeitsmäßigen
und sozialen Situation ist.
Hier greifen sowohl die gesetzlichen, die umsetzungsorganisatorischen
und vor allem die finanziellen Möglichkeiten noch zu kurz.
Aber diese Auffassung läßt sich natürlich auch auf andere
von Arbeitslosigkeit betroffene Personengruppen übertragen
(z.B. ältere Arbeitslose).
Wir können es drehen und wenden, wir können die Sinnhaftigkeit
einzelner Arbeitsmarktinstrumente erkennen oder ihre Verbesserung
anmahnen, es ändert aber nichts an der Tatsache, dass immer
noch die schlichte Wahrheit gilt und immer wieder gesagt
werden muss: Es fehlen in erster Linie Arbeitsplätze! Keine
"nur" Beschäftigungsmöglichkeiten (Zusatzjobs), keine geringfügigen
Beschäftigungen - es fehlen reguläre sozialversicherungspflichtige
Arbeitsplätze. In allen Diskussionen und kritischen Reflexionen
zur Arbeitsmarktpolitik dürfen wir aber nicht vergessen,
dass diese Arbeitsplätze nun einmal grundsätzlich nur in
der Wirtschaft entstehen. Und das dort auch nur in einem
wirtschaftlichen Kontext (Nachfrage, Auftragslage, Kosten-Nutzen-Realtion,
Wettbewerb, Gewinnmöglichkeit) korrespondierend mit wirtschafts-,
steuer- und auch tarifpolitischen Rahmenbedingungen. Es
wird oft zu schnell übersehen, dass Arbeitsmarktpolitik,
Arbeitsmarktinstrumente und sogar bestimmte Förderprogramme
(z.B. Lohnkostenzuschüsse) eigenständig keine neuen Arbeitsplätze
schaffen, auch wenn es manchmal so aussieht oder aus Legitimationsgründen
seitens der Programmumsetzer und vor allem der Bundesagentur
für Arbeit so dargestellt wird.
Bisher haben vor allem die in den Hartz I bis IV -Gesetzen
vorgesehenen und umgesetzten neuen Arbeitsmarktinstrumente
keinen nachhaltigen arbeitsmarktlichen Effekt gezeigt. Die
Personalserviceagenturen - nicht wenige sind in der Zwischenzeit
bereits in die Insolvenz geschlittert - haben keine nennenswerten
Vermittlungen realisieren können, auch wenn hier viel öffentliches
Geld fast regulär "verbrannt" wurde. Die Ich-AG als eine
individuelle Alternative zur Arbeitslosigkeit zeigt sich
zwar in der Statistik als ein entlastendes Modell, aber
es fehlt eine qualitative Analyse vor allem unter Berücksichtigung
von Nachhaltigkeit, Einkommens- und Existenzsicherung. Hierzu
stehen evaluierungsbezogene Analysen noch aus.
Die Zielgröße bis zu 750.000 Zusatzjobs bundesweit ist
einerseits noch nicht erreicht, zeigt aber andererseits
bereits jetzt Probleme und Nebeneffekte auf, die mit Sicherheit
so nicht gewünscht und gesehen wurden.
Unstreitig positiv ist, dass für viele Einbezogene diese
Arbeitsgelegenheiten sinnvoll sind: Tagesstruktur, Einbringen
von beruflichen Fähigkeiten, Aufbruch oder Verringerung
sozialer Isolation, ein - wenn auch gering - größerer finanzieller
Spielraum in der eigenen Existenz. Nachteilig bleibt aber
immer noch, dass es nur eine grundsätzlich befristete Arbeitsgelegenheit
ist - nicht selten nur 6 Monate oder kürzer bei teilweise
bereits vorliegender mehrjähriger Arbeitslosigkeit. Oft
sind es auch sehr einfache Arbeitsinhalte bei gleichzeitig
stark reduzierter fachlicher und sozialer Betreuung. Die
finanziellen Konditionen (pauschale Sachkostenförderung,
die oft aus schwer nachvollziehbaren Gründen weit unter
den vom Gesetzgeber eingeräumten Möglichkeiten bleibt) erlauben
es den meisten Maßnahmeträgern nicht, hier die in vielen
Fällen zielgruppenbezogene Intensität der Betreuung und
Vermittlungsunterstützung personell aufgrund der finanziellen
Rahmenbedingungen zu gewährleisten und gleichzeitig noch
einen vom Auftraggeber indizierten Qualitätsanspruch zu
bedienen.
Hinzu kommt, dass sich nicht wenige Kommunen, öffentliche
Einrichtungen und Wohlfahrtsverbände gern dieser "Zusatzjobber"
bedienen. Hierbei nicht selten, um eigene personelle oder
aufgabenbezogene Defizite kompensieren zu können. Natürlich
ist das vom Gesetzgeber so nicht gewollt und nicht zugelassen.
Aber in einer personellen und vor allem finanziellen Notlage
werden die meisten Maßnahmeträger sehr erfinderisch. Wohl
selten klaffen die beschriebenen Arbeitsaufgaben hinsichtlich
ihrer Zusätzlichkeit und die - wenn auch nur in Teilen -
realisierten Arbeitsaufgaben so auseinander wie gerade in
den genannten Bereichen. Am ehesten bleibt das Kriterium
der Zusätzlichkeit noch erhalten (Grauzonen gibt es überall),
wenn traditionelle in der Regel gemeinnützige Maßnahmeträger
hier ihre bisherigen Beschäftigungs- und Leistungsprofile
beibehalten und diese nun mittels der Arbeitsgelegenheiten
mit Mehraufwandsentschädigung umsetzen. Aber auch hier ist
ein teilweise neues Handlungsfeld (ein neuer Markt) für
Beschäftigungsträger entstanden. Für Maßnahmeträger einerseits,
wobei andererseits die Arbeitsgelegenheiten an so genannten
Einsatzstellen realisiert werden. Die fachliche und soziale
Betreuung wird somit quasi auf einen anderen Leistungsträger
übertragen, und das nicht selten für den Maßnahmeträger
kostenneutral.
Dass dadurch insgesamt auch dieses Instrument hinter seinen
Möglichkeiten und seiner funktionalen Wirkung zurück bleibt,
dürfte einzusehen sein.
Wesentlicher für eine kritische Draufsicht ist aber der
Umstand, dass die Erwartung, über diese Arbeitsgelegenheiten
könnten zumindest an den Einsatzstellen Arbeitsplätze entstehen
oder offene Stellen besetzt werden, sich ebenso als eine
unrealistische Seifenblase erweisen wird, wie noch zu Anfang
der neunziger Jahre der Ansatz "ABM ist eine Brücke in den
ersten Arbeitsmarkt". Letztere Funktion von Beschäftigungsmaßnahmen
wurde durch die Bundesagentur für Arbeit in offiziellen
Dokumenten und Erklärungen schon längst aufgehoben.
Seit kurzem haben wir nun einen weiteren "Farbwechsel"
- eine Schwarz-Rot- Regierungspolitik will es nun richten.
Auch Bundeskanzlerin Merkel erklärte, dass die Erfolge im
Bereich der Arbeitsmarktpolitik auch für sie ein entscheidendes
Kriterium für den Erfolg einer Schwarz-Roten Politik sein
wird. Dass sie insgesamt lernfähig ist, hat sie mehrfach
bewiesen, letztlich auch dadurch, dass sie nicht den gleichen
Fehler wie Gerhard Schröder macht und sich hier eine Zielgröße
selber vorgibt.
Wenn man trotz eines eigenständigen Inhaltes von Arbeitsmarktpolitik
diese aber als eine Teil- oder zumindest stark korrespondierende
Funktion von Wirtschaftspolitik versteht, dann ist die aktuelle
Trennung der ministeriellen Bereiche Wirtschaft und Arbeit
fragwürdig. Ob hierfür letztlich personelle Entscheidungen
verantwortlich waren, oder doch Arbeit und Arbeitsmarktpolitik
einen höheren und eigenständigen Stellenwert erhalten soll,
bleibt noch offen und somit abzuwarten.
Liest man den aktuellen Koalitionsvertrag vom 11.11.2005
findet man auf relativ vielen Seiten sehr detaillierte Aussagen
zu Vorhaben in diesem Bereich. Hier finden sich bekannte
Ansätze beider Koalitionspartner wieder, ebenso einzelne
Aktivitäten, die bereits in der Vorbereitung oder Umsetzung
- basierend auf der bisherigen Rot-Grünen-Politik - sind.
Nun, es ist hier nicht der Platz und sicherlich auch noch
keine ausreichende Datenbasis vorhanden, um eine erste tragfähige
Analyse zu den Zielen und Vorhaben der neuen Regierung im
Bereich der Arbeitsmarktpolitik vorzunehmen. Jedoch bleibt
im Moment noch der Eindruck, dass ein geschlossenes Konzept,
woraus sich vielleicht auch zu erwartende Effekte und arbeitsmarktliche
Entlastungen ableiten lassen, noch nicht erkennbar ist.
Dieses Thema bleibt somit weiteren Kommentaren und Veröffentlichungen
vorbehalten.
Erste, die Bandbreite der Fördermöglichkeiten betreffende
Entscheidungen, werden am 29. November 2005 in der Kabinettssitzung
der Bundesregierung beraten und eventuell entschieden. Aller
Voraussicht nach fällt (zurecht?) das Förderprogramm "Ich-AG"
weg. Weitere sicherlich auch sehr einschneidende Entscheidungen
können erwartet werden. Ich möchte weder im Vorfeld die
eine oder andere mögliche Entscheidung befürworten oder
in Frage stellen. Letztlich unterliegen alle diese Entscheidungen
einer grundlegenden Aufgabe: Dafür Sorge zu tragen und Rahmenbedingungen
zu befördern, dass Arbeit gerechter verteilt wird und auch
über diesen Weg mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
ermöglicht werden kann. Arbeitsplätze entstehen nun einmal
vor allem in der Wirtschaft. Wie hier eine flexible und
auch regional unterschiedlich akzentuierte Arbeitsmarktpolitik
einen eigenständigen Beitrag leisten kann und die Kooperation
mit der Wirtschaft sucht und gestaltet, wird ein spannendes
Thema bleiben. An diesem Thema werden wir dran bleiben.
*. Siehe Periskop, Hage: Ein blühender Arbeitsmarkt
mit Hartz IV, S.4