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Periskop 2004 / 01
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Interview
mit Herrn Michelmichel, Referatsleiter
der Senatsverwaltung für Arbeit, berufliche Bildung und Frauen
Das Interview für Periskop führten Dorit Gade und Farhad Sharafat
Vaziri
Periskop:
Die Umsetzung von Hartz IV zum 01.01.2005 ist beschlossene
Sache. Das neue SGB II wird zahlreiche Veränderungen
bringen. Wo sehen Sie die Rolle der Beschäftigungsgesellschaften
in Zukunft?
Herr Michelmichel:
Geförderte Beschäftigung wird es auch in Zukunft
geben. Die Bundesregierung hat angekündigt, jedem Jugendlichen
eine Ausbildungsstelle, eine Arbeitsstelle oder eine sonstig
geeignete Maßnahme zur beruflichen Eingliederung zu
geben. Um dem Anspruch Fördern oder Fordern gerecht
zu werden, wird es auch für erwachsene Arbeitslose,
leider nicht für jeden, entsprechende Organisationsnotwendigkeiten
zur Beschäftigung von Arbeitslosen geben, so daß
die Rolle der Beschäftigungsgesellschaften in der Organisation
von Beschäftigungsmaßnahmen sicherlich gleich
bleiben und vermutlich im nächsten Jahr sogar wachsen
wird.
Periskop:
Werden an die Beschäftigungsgesellschaften neuen Anforderungen
gestellt?
Herr Michelmichel:
Wenn neue Instrumente kommen, dann wird es dafür neue
Verfahren geben, wenn Sie das mit Anforderungen meinen.
Die Teilnehmer, die in solche Beschäftigungsmaßnahmen
gehen, sollen wie auch in der Vergangenheit mit unterschiedlichen
Maßnahmen möglichst fit für den ersten Arbeitsmarkt
gemacht werden. So gesehen kann das denn nur um finanzielle
Verfahrensfragen gehen. Die Anforderungen werden geringer
werden, weil es zukünftig nicht mehr so viele Instrumente
geben wird.
Periskop:
Bis Ende des Jahres sollen ca. 100.000 Arbeitslose in Beschäftigung
gebracht werden. Ein großer Teil davon soll in öffentlich
geförderte Bereiche eingesetzt und öffentlich
finanziert werden. Was ist dabei neu, im Vergleich zu den
bisherigen öffentlich geförderten Maßnahmen?
Herr Michelmichel:
Das BMWA hat schon im Vorgriff auf die Regelung des SGB
II ab ersten Januar, 70 000 - mir ist nur diese Zahl bekannt
- Arbeitslosenhilfeempfänger aktiviert. Bei dieser
Aktivierung ist vorgesehen - und das ist das Neue - , dass
50% davon, also 35 000 Personen bundesweit, in gemeinnützige
zusätzliche Arbeit nach dem noch geltenden Paragraphen
19 Absatz 2 BSHG eingegliedert werden. Der Gesetzgeber nutzt
hierbei den Paragraphen 199 SGN III, um im Vorfeld für
diese 35 000 Menschen gemeinnützige zusätzliche
Arbeit durchzuführen, die von der Arbeitsagentur im
Rahmen der freien Förderung nach § 10 SGB III
gefördert wird.
Periskop:
Hat sich nur der Name des Paragraphen geändert? Denn
zum Beispiel AB-Maßnahmen und GZA waren auch gemeinnützig
und zusätzlich.
Herr Michelmichel:
Wenn ich jetzt von gemeinnützig rede, dann in Bezug
auf die 70 000. Wenn wir im nächsten Jahr über
GZA reden, wird das Wort Gemeinnützigkeit nicht mehr
benutzt, denn es gibt sie im § 16 SGB II nicht, der
dann die Grundlage für GZA sein wird. Im Moment wird
eine neue Abkürzung gesucht, weil man das eigentlich
abtrennen möchte, das bisherige GZA nach dem BSHG und
das zukünftige GZA nach SGB II. Nach dem § 16
SGB II ist nicht mehr die Gemeinnützigkeit gefordert,
sondern die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigungen
müssen zusätzlich sein und im öffentlichen
Interesse liegen. Mehr ist nicht mehr gefordert, das Wort
Gemeinnützigkeit wird dabei entfallen. Im Moment muß
es noch eingehalten werden, weil die Arbeitsagenturen den
§ 19 BSHG benutzen und da steht die Gemeinnützigkeit
in der Tat drin. Das wird im nächsten Jahr anders sein.
Zu der Frage was noch neu ist, ist von Bedeutung, daß
Gelegenheit zur Arbeit zwei verschiedene Varianten aufzeigt.
Die eine Variante ist, daß sie im zusätzlichen
und öffentlichen Interesse liegen muß und mit
Mehraufwandsentschädigung läuft. Dann gibt es
aber noch sonstige Gelegenheiten zur Arbeit. Wenn man den
Text Satz für Satz liest, könnten das alle noch
zu erfindenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen
oder mit Lohnkostenzuschüssen unterstützte Beschäftigungen
sein, die auch auf dem ersten Arbeitsmarkt stattfinden.
In Zukunft wird es Mehraufwandsentschädigung für
den zusätzlichen, im öffentlichen Interesse liegenden
Bereich geben und weitere Instrumente, die im Rahmen der
Gelegenheit zur Arbeit eingewechselt werden.
Periskop:
Eine Arbeitsagentur in Berlin möchte keine Arbeitsgelegenheiten
mit Mehraufwandsentschädigung durchführen, sondern
Arbeit im ersten Arbeitsmarkt in Form von Lohnkostenzuschuß
fördern. Geht das denn?
Herr Michelmichel:
Im Prinzip ja. Es handelt sich dann allerdings um sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse und es fließt
kein Arbeitslosenhilfegeld II.
Periskop:
Wo werden die arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte der öffentlich
geförderten Angebote liegen?
Herr Michelmichel:
Bei allen Zielgruppen der Arbeitsmarktpolitik. Ich kann
sie gerne aufzählen: die unter 25 Jährigen, die
über 50 Jährigen, die Älteren, Emigranten
und Langzeitarbeitslose, die erst wieder langsam an den
Arbeitsprozeß gewöhnt werden müssen. Da
es voraussichtlich rund 270 000 ALGII Bezieher in Berlin
geben wird und von rund 40 000 Beschäftigungsverhältnissen
die Rede ist, wird offensichtlich, daß nicht jeder
ein Angebot erhält.
Periskop:
Und wo sind denn nun die Einsatzschwerpunkte?
Herr Michelmichel:
Wegen des öffentlichen Interesses und der Zusätzlichkeit
werden die hauptsächlich in allen Bereichen der sozialen
Dienste liegen.
Periskop:
In der Presse kann man häufig lesen, daß die
öffentlich geförderten Maßnahmen größtenteils
im Bereich Kita- und Kinderbetreuung eingesetzt werden sollen.
Inwieweit können schwervermittelbare Langzeitarbeitslose,
die gerade öffentlich gefördert werden müssen,
diese Arbeiten tatsächlich durchführen? Gerade
diese Bereiche können aus finanziellen Gründen
keine massenhaften Einstellungen vornehmen. Inwieweit kann
bei diesen Maßnahmen wirklich von Integration auf
den ersten Arbeitsmarkt gesprochen werden?
Herr Michelmichel:
Es ist ja nicht gefordert, daß ein Dauerarbeitsplatz
entstehen muß.
Periskop:
Laut Aussage der Arbeitsagenturen sollen wir trotzdem dafür
Sorge tragen, daß die Leute in den ersten Arbeitsmarkt
vermittelt werden.
Herr Michelmichel:
Das ist ja völlig richtig, aber das muß ja nicht
auf der Stelle sein, in der z.B. ein Pflegedienst unterstützt
wird. Es wird nicht gefordert, daß wir Gelegenheiten
zur Arbeit im öffentlichen Interesse nur dort machen,
wo eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, daß sie dort
eingegliedert werden. Diese Forderung hat nie einer gestellt.
Es geht jetzt um 40 000 Stellen, die in Berlin geplant werden,
die, wenn sie z.B. in den sozialen Diensten zusätzliche
Arbeit leisten, einen Praxisbezug haben. Die Wohlfahrtsverbände
reden davon, daß sie nicht von den Kassen gewährte
Leistungen ersetzen wollen, sondern sie wollen diese zusätzlichen
Beschäftigungsmöglichkeiten für Leistungen
nutzen, die die Kassen bislang nicht gewähren können.
Die Tatsache, daß es in dem Bereich viele offene Stellen
gibt spricht dafür, daß hier die Eingliederungsmöglichkeit
von arbeitslosen Personen besonders hoch ist. Neben dem
Bereich Wohlfahrtspflege wird es natürlich jede Menge
andere Einrichtungen für Arbeitsagenturen haben ein
Interesse daran und ich hoffe, nachher auch die Arbeitsgemeinschaften,
die das umsetzen müssen, daß die GZA möglichst
praxisnah durchgeführt wird. Es soll nicht bei Beschäftigungsgesellschaften
in Form von Klassenverbänden irgendetwas arbeitsdienliches
gemacht werden, sondern es sollen praxisnahe Arbeiten geleistet
werden. Ich muß noch einmal betonen: es fordert niemand,
daß die Personen, welche über das Programm GZA
beschäftigt werden danach dort Planstellen bekommen,
wo sie eingesetzt waren. Das ist unrealistisch. Insofern
gebe ich Ihnen Recht. Wenn in den Wohlfahrtsverbänden
neue Beschäftigungsverhältnisse erschlossen werden
können, die bislang nicht gefördert wurden, weil
sich niemand dem ABM - Verfahren mit all seinen Durchführungsanweisungen
unterwerfen wollte und das BMWA jetzt in großer Masse
solche Stellen einrichten will, so ist das zu begrüßen.
Ich habe gerade vorgestern in der Zeitung gelesen, dass
der Landessportbund für Sportvereine ganz neue Beschäftigungsmöglichkeiten
plant, um dadurch dann beispielsweise Trainer zu qualifizieren.
Ob nun jeder Langzeitarbeitslose oder Sozialhilfeempfänger
geeignet ist, Jugendliche zu trainieren, ist fraglich. Es
gibt aber auch andere Bezieher von Arbeitslosengeld II,
so daß man nicht immer den ganz besonders schwer Vermittelbaren
heranziehen muß, um bestimmte Tätigkeiten durchzuführen.
Allen betroffenen Personen eine Stelle auf dem ersten Arbeitsmarkt
anbieten zu können wird nicht funktionieren, das ist
völlig klar.
Periskop:
Die Vorgabe vom BMWA ist, daß ca. 26% aller ALG II
Empfänger ständig in einer Förderung sein
sollen. Seit kurzem werden Arbeitslose, die in kurzen Trainings-,
Orientierungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind, statistisch
nicht mehr als arbeitslos erfaßt. Dadurch, daß
diese Personen in der Statistik nicht mehr erscheinen, wird
die Arbeitslosenstatistik um zehntausende Personen korrigiert,
obwohl sich die Personen nur für einige Wochen in einer
Maßnahme befinden. Ist das der Sinn von Hartz IV,
zukünftig die Arbeitslosenstatistik zu bereinigen?
Herr Michelmichel:
Ich muß Sie jetzt noch einmal mit einer Zahl verblüffen.
Wenn im nächsten Jahr in Berlin 40 000 Verhältnisse
für den zweiten Arbeitsmarkt geplant sind, so können
wir feststellen, daß wir in den letzten Jahren, und
auch in 2004, bereits 35 000 solcher Verhältnisse hatten.
Es handelt sich also nicht um ein Aufblasen oder Aufziehen
von vielen Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
wie es im Moment intensiv publiziert wird. In Berlin haben
wir mit ABM, SAM und den Sozialversicherungsvarianten aus
dem BSHG zusammen ca. 20 000 Plätze. Wir haben zusätzlich
bereits 15 000 Plätze im gemeinnützigen Bereich,
die GZA. Wenn man die Aktivitäten der Sozialämter
und der Arbeitsagenturen zusammen nimmt, dann kommt man
in etwa auf eine Summe von 35 000 geförderte Personen.
Wir hoffen, daß im nächsten Jahr rund 40 000
Personen von solchen Beschäftigungen partizipieren
können. Die sogenannte Aktivierungsquote von 26%, von
der Sie gesprochen haben, macht in Berlin in absoluten Zahlen
ausgedrückt 70 000 Stellen aus. Zieht man von diesen
70 000 Stellen die eben beschriebenen 40 000 Stellen ab,
so bleiben noch 30 000 Plätze übrig. Diese werden
dann gefördert mit Lohnkostenzuschüssen für
den ersten Arbeitsmarkt, Förderung der beruflichen
Weiterbildung und der gesamten Palette der Instrumente,
die vom SGB III in das SGB II übernommen wurden.
Periskop:
Das bedeutet, daß noch mal 35.000 nach den alten Instrumenten
gefördert werden?
Herr Michelmichel:
Ja, das ist richtig. Wir haben im Land Berlin jetzt schon,
wenn man die jahresübergreifenden Förderungen
mit dazu rechnet, bereits 50 bis 60 000 geförderte
Personen in den unterschiedlichsten arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen
Maßnahmen.
Periskop:
Dieses Jahr also insgesamt 50 bis 60 000, die dann im nächstes
Jahr auf 70 000 erhöht werden sollen?
Herr Michelmichel:
Genau das ist die Zielvorgabe der Agentur für Arbeit,
die im Land Berlin erreicht werden soll. In der beruflichen
Weiterbildung waren mindestens, bis im vorletzten Jahr in
Berlin, 20 000 Menschen in beruflichen Bildungsmaßnahmen.
Das hat sich verringert, nachdem die Bundesagentur die Politik
geändert hat und nur noch die Bildungsmaßnahmen
gefördert wurden, wo ziemlich sichergestellt werden
konnte, daß 70% der Teilnehmer davon in Arbeit kommen.
Da hat es einen Knick nach unten gegeben, aber es waren
immer fünfstellige Teilnehmerzahlen in Bildungsmaßnahmen
und die sind dann auch für den Personenkreis ALG II
denkbar.
Periskop:
Wir reden hier ständig von Zusätzlichkeit. Meinen
Sie wirklich, daß man damit nicht in den Wettbewerb
eingreift?
Herr Michelmichel:
Die Diskussion ist so alt, wie es ABM gibt. Es kommt sicherlich
darauf an, wie überzeugend die Arbeitsinhalte dargestellt
werden, so daß eine solche Verquickung nicht passiert.
Das ist das Problem in der Arbeitsmarktpolitik. Je länger
eine Maßnahme besteht, desto mehr wird sie ausgehöhlt.
Als es vor ein paar Jahren keine Praktikaplätze gegeben
hat und dies in einigen Regionen entgegen der geltenden
Vorschriften als Modellprojekte eingeführt und ausprobiert
wurde, da war die Eingliederungsquote in den ersten Arbeitsmarkt
durch diese Praktika recht hoch. Weil das ein so guter Erfolg
war, hat man ausgeweitet. Dann kam irgendwann der Sättigungs-
und Mitnahmeeffekt, so daß man diese Praktika eigentlich
wieder hätte abschaffen müssen.
Periskop:
Seit September dürfen die Arbeitsagenturen Arbeitsgelegenheiten
mit Mehraufwandsentschädigungen durchführen. Es
war die Rede davon, daß im nächsten Jahr verstärkt
die Beschäftigungsgesellschaften damit beauftragt werden
sollten. Wir haben gestern von einem Bezirksamt gehört,
daß die heutigen GZA Stellen diese Arbeit in Zukunft
durchführen sollten, weil diese Abteilungen das know-how
haben.
Herr Michelmichel:
Wir haben in Berlin 12 Bezirke, die diese bisherigen GZA
höchst unterschiedlich angehen. Es gibt Bezirke, die
70 bis 80% ihrer bisherigen GZA in eigenen öffentlichen
Körperschaften und nur 20 oder 30% mit Hilfe von freien
Trägern durchführen. Es gibt aber auch Bezirke,
bei denen diese Quote genau umgekehrt ist. Es gibt also
keine erklärte Linie. Ich habe Verständnis für
die Bezirke, die Beschäftigungsmöglichkeiten in
ihren Bezirken geschaffen haben und natürlich auch
künftig erhalten wollen. Das ist im übrigen auch
im Interesse des Landes Berlin. Wir wollen die bisherige
Struktur von GZA jetzt nicht einfach adacta legen, sondern
wir wollen, daß diese GZA Stellen auch erhalten bleiben,
weil sie bislang, bis auf die Mehraufwandsentschädigung,
kostenlos waren. Die Arbeitsagenturen werden im kommenden
Jahr ABM nicht mehr auf dem Level halten, wie es zur Zeit
der Fall ist. Viele der ehemaligen ABM werden dann in diese
neuen GZA einmünden, welche z.B. in Beschäftigungsgesellschaften
zur Durchführung kommen.
Periskop:
Es ist also kein Beschluß in letzter Zeit gefaßt
worden, daß die Mehraufwandsentschädigungen weitestgehend
in der Hand vom Bezirk bleiben sollte?
Herr Michelmichel:
Nein. Der Beschluß ergeht auch nicht, weil wir als
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen
überhaupt keine gesetzliche Möglichkeit haben,
auf die Bezirke einzuwirken. Wir sind ja nicht die vorgesetzte
Dienststelle vom Bezirk.
Periskop:
In die PSA wurden hohe Erwartungen gesteckt. Nach der Statistik
sind die echten Übergänge von der PSA zum regulären
Arbeitsmarkt so gering, daß die nicht weiter erwähnenswert
sind. Die Bundesregierung und die Ämter verkaufen dieses
Programm jedoch als Erfolg. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Herr Michelmichel:
Nun, PSA ist ein bißchen weiter weg von meiner täglichen
Arbeit und von daher kenne ich nicht alle Hintergründe.
Ich denke, PSA ist ein gutes Instrument in Regionen mit
niedriger Arbeitslosenquote. In Regionen, in denen eine
hohe Arbeitslosenquote und wenig Bewegung auf dem Arbeitsmarkt
besteht, sind die PSA viel schwieriger zu etablieren, um
auch ein Geschäftserfolg zu werden.
Periskop:
Wir haben die Frage gestellt, weil wir auf die Verschönerung
der Statistik kommen wollten. Es befinden sich praktisch
500 000 Leute in den PSA und nur 14 000 Personen sind auf
den ersten Arbeitsmarkt vermittelt worden. Dennoch tauchen
die 500 000 Personen nicht mehr in der Statistik auf. Ist
das mit Hartz IV und Mehraufwandsentschädigung nicht
dasselbe, um eventuell zu propagieren, wir nähern uns
den skandinavischen Ländern an?
Herr Michelmichel:
Nein, das denke ich nicht. Sie brauchen ja nur nach Baden-Württemberg
gehen, mit einer Arbeitslosenquote von rund 5%, die ungefähr
der Quote der nordischen Länder entspricht. Wir haben
im eigenen Land tatsächlich Regionen die immer noch
so aussehen.
Periskop:
Dort gibt es ja auch Arbeitsplätze.
Herr Michelmichel:
Natürlich gibt es da Arbeitsplätze. Ich bin der
Meinung, dass alle arbeitsmarktpolitischen Aktivitäten,
die dazu dienen, jemanden arbeitsfähig zu halten, ob
nun in Beschäftigung oder in Bildung, positiv zu bewerten
sind. Wenn Sie jetzt sagen, die Teilnehmer solcher Aktivitäten
gehören aber immer noch zur Statistik dazu gezählt,
kann ich nur darauf verweisen, daß die Presseerklärungen
der Arbeitsagenturen diese Zahlen immer nennen, um der Kritik
vorzubeugen, die Zahlen der Arbeitslosenquote würden
geschönt. Die Arbeitslosenquote selber besagt nicht
viel. Ob man jetzt 18 oder 19% hat, wie wir in Berlin, oder
ob man jetzt Jeden, der sich in einer Maßnahme befindet
dazu zählt und wir auf eine Arbeitslosenquote von 22
% kommen, führt dies doch nur dazu, daß sich
alle an die 22 % gewöhnen. Ich möchte damit sagen,
es wird nicht so getan, als wenn es diese Teilnehmer nicht
gäbe. Diejenigen, die jetzt in der Statistik nicht
erscheinen, werden immer auch öffentlich genannt.
Periskop:
In Berlin werden 12 Arbeitsgemeinschaften aufgebaut, zur
Bewältigung dieser neuen Aufgabe. Wieso wird hier nicht
auf die Servicegesellschaften zurück gegriffen, die
über ein hohes know-how und über eine bestehende
Struktur verfügen? Der ganze organisatorische und verwatungstechnische
Ablauf bedeutet nur zusätzliche Kosten und erfordert
doch viel Einarbeitungszeit?
Herr Michelmichel:
Arbeitsgemeinschaften sind nicht nur Bearbeitungsstellen
für die Einrichtungen von Arbeitsmarktinstrumenten.
Das ist die Aufgabe von Servicegesellschaften. Arbeitsgemeinschaften
machen das Sozialgeld zahlbar. Sie sind die Zusammenlegung
von Sozialamt und Leistungsabteilung der Arbeitsämter,
inklusive der Arbeitsvermittlung. Das sind ja völlig
andere Aufgaben, als das, was Servicegesellschaften als
Dienstleister für das Land Berlin erledigen, Die Frage
kann sich also so nicht stellen.
Periskop:
Die Servicegesellschaften könnten dies also in gar
keiner Weise übernehmen?
Herr Michelmichel:
Nein, so nicht. Vielleicht in irgendwelchen Teilbereichen.
Die Unterstützung der Versorgung von 270 000 ALG II
Bezieher, die in etwa 240 000 Haushalte in Berlin ausmachen,
hat überhaupt nichts mit den Aufgaben der Servicegesellschaften
zu tun. Vorstellbar wäre aber, dass die Arbeitsgemeinschaften
einen Teil der zu erbringenden Dienstleistung an die Servicegesellschaften
übertragen.
Periskop:
Inwieweit beteiligt sich das Land in Zukunft an diesen MAE
Maßnahmen, z.B. im Rahmen von Qualifizierungen?
Herr Michelmichel:
Sie sagen jetzt das erste Mal MAE und meinen damit Arbeitsgelegenheiten
mit Mehraufwandsentschädigung. Es gibt ja zwei Gründe,
warum sich das Land an Arbeitsmarktinstrumenten beteiligt.
Zum einen weil nur mit einer finanziellen Beteiligung auf
die Umsetzung der MAE Einfluß genommen werden kann.
Zum zweiten bekommt das Land dadurch Basismaterial und Strukturdaten
über all jenes, was statt findet. Würde der Bund
selbst in der Lage sein, komplett dieses zu bezahlen, inklusive
Qualifizierung, dann gäbe es keinen Anlaß für
das Land Berlin, sich zu beteiligen. Wir wünschen uns
natürlich, dass diese MAE entsprechende Qualifizierungsanteile
enthalten. Wenn dieses aus den Sachmitteln, die die Arbeitsagenturen
fördern dürfen, finanzierbar ist, dann brauchen
wir uns nicht zu beteiligen. Die Überlegung wird für
2005 gerade angestellt, ob das Geld der Arbeitsagenturen
bzw. dann der Arbeitsgemeinschaften für die Qualifizierung
ausreicht oder nicht. Wir haben schon das Bestreben, uns
politisch zu beteiligen, aber wir werden es nicht machen,
nur damit der Bund Geld spart. Das können wir uns nicht
leisten.
Periskop:
Wo sehen Sie Ergänzungsbedarf bei Hartz IV und wo haben
Sie diesbezüglich Bedenken?
Herr Michelmichel:
Also, hinter Hartz IV verbirgt sich ja das Sozialgesetzbuch
II und dieses besteht aus vielen politischen Kompromissen.
Wenn ich jetzt nach Bedenken gefragt werde, dann sehe ich
sie darin, daß die Organisationsstruktur zur Ausführung
von SGB II mehr als kompliziert ist. Ich hätte mir
hier klar und eindeutige Regelungen gewünscht. Die
Bedenken, die ich habe sind, daß das Zusammenraufen
zweier öffentlicher Träger in eine Arbeitsgemeinschaft,
die selbst kein öffentliche Körperschaft ist,
zu weiteren Problemen und Verwerfungen führen kann,
die so nicht gewollt sind. Das ist nun mal der Föderalismus
in der Bundesrepublik Deutschland. Die Länder haben
mitzureden und wenn der politische Wille nicht eindeutig
ist, dann kommt es eben zu solchen Kompromissen.
Vielen Dank für das Gespräch