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Als die Welle der Monopol-Auflösungen in den 90er Jahren jegliche staatliche Institutionen erfaßte, mußte auch die damalige Bundesanstalt für Arbeit ihr Vermittlungsmonopol aufgeben. Seit Anfang 1920 galt der Grundsatz, dass Arbeitsvermittlung nur von staatlichen Stellen betrieben werden durfte. Durch die Vereinigung 1989 und deren Nachbeben hatte sich die Zahl der Arbeitslosen drastisch erhöht. Zudem wurde die Berechtigung des Monopols der Bundesanstalt durch politische und rechtliche Entwicklungen zunehmend in Frage gestellt. Der Europäische Gerichtshof entschied am 21. April 1991, dass das Monopol gegen die Wettbewerbsbestimmungen des EWG-Vertrages verstieß. Deutschland, noch vertraglich an die kostenlose Arbeitsvermittlung gebunden, konnte jedoch erst 1993 entgeltliche private Personalvermittlung zulassen. Am 1. August 1994 wurde das Vermittlungsmonopol endgültig aufgehoben. Durch die Zulassung privater Stellenvermittler konnte die Bundesanstalt einen Teil ihrer Arbeit an die privaten Vermittler weitergeben und somit die öffentlichen Behörden entlasten. Seit dieser Aufhebung der Monopolstellung ist es Personalberatern/-vermittlern erlaubt, gegen Honorar für Arbeitgeber Personal zu suchen und zu vermitteln. Schnell entstanden zahlreiche Unternehmen auf dem Markt, die sich als Experten der Personalvermittlung positionierten. Um den Übergang zu einer professionellen Arbeitsvermittlung frühzeitig auf dem deutschen Markt vorzubereiten, gründeten Mitglieder von früheren Zeitarbeitsfirmen im März 1994 den Bundesverband Personalvermittlung e.V. (BPV), bereits fünf Monate vor dem IN-Kraft-Treten der neuen gesetzlichen Regelung. Heute ist der BPV mit über 1.000 Vermittlungsbüros der größte Verbund privater Personalvermittler im gesamten Bundesgebiet. Von Anfang an haben sich alle Mitglieder zu klar definierten Berufsgrundsätzen des Verbands verpflichtet. Diese Grundsätze enthalten u.a. Anforderungen zu den persönlichen und fachlichen Kompetenzen der Mitglieder sowie einer Reihe institutioneller Rahmenbedingungen und Prozeßdefinitionen. Professionalität, Kompetenz und Zuverlässigkeit werden darin genauso gefordert wie Sorgfalt, Verantwortungsbewußtsein und Einsatzbereitschaft. Arbeitssuchenden und Unternehmen wird durch den Verband die Suche nach passenden Vermittlern erleichtert. Da die Berufsgrundsätze für Mitglieder bindend sind, können sich Interessenten direkt an die Beschwerdestelle des BPV in Bonn richten, wenn Vermittler die vorgeschriebenen Berufsgrundsätze nicht einhalten. Detaillierte Informationen zu den Grundsätzen sowie Kontaktdaten aller BPV- Mitglieder finden interessierte Arbeitssuchende und Unternehmen unter__http:// www.bpv-info.de. Private Vermittler gewinnen an Bedeutung Im Zuge der Veränderungen wurde die private Personalvermittlung 2002 weitgehend dereguliert. Das neue Gesetz trat im März 2002 in Kraft und hob die Erlaubnispflicht für private Arbeitsvermittler auf. Private Arbeitsvermittler benötigen seitdem nur noch eine Gewerbeanmeldung. 2003 konnten nach Schätzung des BPV rund 200.000 Arbeitsuchende erfolgreich vermittelt werden und die Anzahl der Vermittlungen im ersten Halbjahr 2004 nahm weiterhin konstant zu. Auf dem Arbeitsmarkt ist eine Belebung zu erkennen, so daß mit einem anhaltenden positiven Trend gerechnet werden kann. Auch Analysten äußern sich in ihren aktuellen Prognosen zunehmend optimistisch. Vermittlung per Gutschein Mit dem Gutschein können Erwerbssuchende, die länger als drei Monate auf Arbeitssuche sind, zusätzlich zu den Maßnahmen der BA, über einen privaten Personalvermittler ihrer Wahl auf Jobsuche gehen. Nach einer erfolgreichen Vermittlung zahlt die zuständige Arbeitsagentur den Wert des Gutscheins- zwischen 1.500 und 2.500 EUR, je nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Dauer der vermittelten Beschäftigung - direkt an den privaten Vermittler. Der große Ansturm auf die Gutscheine bleibt bislang noch aus, da sich die bürokratische Vorgehensweise als hinderlich herausgestellt hat. Auch appellierte der BPV als größter Verband an die BA, mehr Werbung und Öffentlichkeitsarbeit einzusetzen, um das Instrument zu fördern. Obwohl die Gutschein-Statistiken zurückhaltende Vermittlungszahlen bieten, bleibt das Gutscheinkonzept erfolgversprechend. Während im April 2003, einem Jahr nach der Einführung der Gutscheine, von rund 35.000 verteilten Vermittlungsgutscheinen nur 2.500 eingelöst wurden, gelangen allein im Juni diesen Jahres ca. 5.400 erfolgreiche Vermittlungen nach einer Ausgabe von rund 64.000 Gutscheinen. Franz Thönnes, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Bundestag, sieht darin einen Fortschritt: "Mit den Gutscheinen... haben wir das Dienstleistungsspektrum für Arbeitslose umfassend erweitert. Die Marktzugänge und Arbeitsfelder der privaten Vermittler werden erleichtert und ausgebaut." Ob die Gutscheine jedoch über 2004 hinaus beibehalten werden, entscheidet sich in den nächsten Monaten. Die Mitglieder des BPV sprechen sich zu 80 Prozent für die Fortsetzung der Vermittlungsgutscheine aus "Der Gutschein ist ein geeignetes Mittel zur Beschleunigung der Vermittlung beziehungsweise zur Verkürzung der Zeiten des Leistungsbezuges von Lohnersatzleistungen", erklärt Anke Peiniger, Vorstandsvorsitzende des BPV. Auch Stimmen aus der Politik setzen sich für die deutliche Erweiterung der Vermittlungsgutscheine ein. In einem Appell an die Bundesregierung forderten Abgeordnete, die Gutscheine bereits am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zu verteilen und sie für die Dauer der Arbeitslosigkeit gültig zu machen. Zudem sollten sie marktgerecht ausgestaltet werden, ganz im Sinne der Vermittler. Qualität durch Standards Die im Dezember 2003 unterzeichneten Qualitätsstandards sind Bestandteil des Zwei-Stufen-Plans der Bundesregierung für kunden- und wettbewerbsorientierte Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Rezzo Schlauch, Parlamentarischer Staatssekretär beim BMWA, äußerte sich zufrieden mit der Unterzeichnung: "Den Kunden wird mit den Qualitätsstandards eine Orientierung über den von ihnen nicht immer leicht zu überschauenden Markt gegeben." Die daraus resultierende Basis für eine engere Zusammenarbeit zwischen den Personalvermittlern und der BA begrüßt auch die Vorsitzende des BPV, Anke Peiniger: "Wir gehen davon aus, dass die BA bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte jetzt ihrerseits mit den Personal- und Arbeitsvermittlern zusammen arbeitet, die sich zur Einhaltung der Standards verpflichtet haben und damit Qualitätsdienstleister sind. Außerdem kann Unternehmen und Stellensuchenden schneller und gezielter als bisher mit konkreten Hinweisen auf diese Personalvermittler geholfen werden".
Durch Maßnahmen wie dem Vermittlungsgutschein werden
Verbindungsglieder zwischen der BA und den privaten Vermittlern
geschaffen. Arbeitssuchende können somit zusätzliche
Optionen nutzen, die den Weg zu einer erfolgreichen Job-Vermittlung
verkürzen können. Seit Unterzeichnung der Qualitätsstandards
erhalten Kunden der Personalvermittler sowie Personal suchende
Unternehmen eine Garantie auf Professionalität und
Transparenz, die durch die wachsende Zusammenarbeit der
BA und den privaten Personalvermittlern gestärkt wird.
Mindeststandards, die je nach Bedarf erweitert werden können.
Bereits vor Aufhebung des Vermittlungsmonopols besaß
der BPV Grundsätze, die u.a. eine qualifizierte personalwirtschaftlich
relevante Vorbildung oder Berufserfahrung voraussetzten.
Auch nach Unterzeichnung der Mindeststandards besitzt der
Verband eine Vielzahl von Aufnahmevoraussetzungen, die weit
über die gesetzlich festgelegten Maßnahmen hinausgehen.
Die im Dezember 2003 unterzeichneten Qualitätsstandards
sind Bestandteil des Zwei-Stufen-Plans der Bundesregierung
für kunden- und wettbewerbsorientierte Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt, Rezzo Schlauch, Parlamentarischer Staatssekretär
beim BMWA, äußerte sich zufrieden mit der Unterzeichnung:
"Den Kunden wird mit den Qualitätsstandards eine
Orientierung über den von ihnen nicht immer leicht
zu überschauenden Markt gegeben." Die daraus resultierende
Basis für eine engere Zusammenarbeit zwischen den Personalvermittlern
und der BA begrüßt auch die Vorsitzende des BPV,
Anke Peiniger: "Wir gehen davon aus, dass die BA bei
der Vergabe von Aufträgen an Dritte jetzt ihrerseits
mit den Personal- und Arbeitsvermittlern zusammen arbeitet,
die sich zur Einhaltung der Standards verpflichtet haben
und damit Qualitätsdienstleister sind. Außerdem
kann Unternehmen und Stellensuchenden schneller und gezielter
als bisher mit konkreten Hinweisen auf diese Personalvermittler
geholfen werden". Durch Maßnahmen wie dem Vermittlungsgutschein
werden Verbindungsglieder zwischen der BA und den privaten
Vermittlern geschaffen. Arbeitssuchende können somit
zusätzliche Optionen nutzen, die den Weg zu einer erfolgreichen
Job-Vermittlung verkürzen können. Seit Unterzeichnung
der Qualitätsstandards erhalten Kunden der Personalvermittler
sowie Personal suchende Unternehmen eine Garantie auf Professionalität
und Transparenz, die durch die wachsende Zusammenarbeit
zwischen der BA und den privaten Personalvermittlern gestärkt
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