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Periskop 2002 / 01
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Interview
mit dem Referatsleiter in der Senatsverwaltung für
Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Herrn Michelmichel
Periskop:
In der letzten Zeit werden in den Medien verstärkt
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen kritisiert. Ein Argument
ist, daß sie nicht sehr sinnvoll seien. Wie ist Ihre
Meinung zu diesem Thema?
Herr Michelmichel:
So wie das Thema in der Öffentlichkeit diskutiert wird,
kommt eine von zwei Seiten zu kurz. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
heißt der Philosophie des Gesetzes nach, daß
Arbeiten durchgeführt werden sollen, die sonst nicht
oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt
werden können. Das heißt, es sollen zusätzliche
Arbeiten gemacht werden. Wenn man über die Zusätzlichkeit
nachdenkt, kann man schon einige Abgrenzungen finden, was
sinnvoll ist und was nicht. Der Begriff "sinnvoll"
ist in der öffentlichen Diskussion nicht für die
Beurteilung der Arbeit sondern bezogen auf den geringen
Eingliederungsgrad gefallen. Da darf man nicht müde
werden, es immer wieder zu betonen, die Eingliederungsquote
in ABM kann nicht als Grundlage dafür genommen werden,
ob Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sinnvoll sind oder
nicht.
Periskop:
Innerhalb von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen werden
viele gesellschaftlich sinnvolle Tätigkeiten durchgeführt.
Woher kommt Ihrer Meinung nach der schlechte Ruf? Liegt
es nur an den schlechten Vermittlungsquoten?
Herr Michelmichel:
Ja, so verstehe ich jedenfalls die Diskussion der letzten
Monate. Vielleicht vermischt sich das auch mit der Diskussion
um die Vermittlungszahlen der Bundesanstalt. Auch bei der
Eingliederungsbilanz wird immer wieder betont, daß
es im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung
höhere Vermittlungsquoten als bei ABM gäbe. Die
Vermittlungsquote kann nicht als Grundlage dafür dienen,
ob Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sinnvoll sind oder
nicht.
Periskop:
ABM wird dennoch vielfach als ein Instrument gesehen, womit
die Leute grundsätzlich auf den ersten Arbeitsmarkt
vermittelt werden sollten. Sind Sie der Meinung, daß
in der Bundesrepublik Deutschland überhaupt so viele
Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt existieren?
Herr Michelmichel:
Der Ansatz Ihrer Frage ist nicht ganz korrekt. Es wurde
vorher nicht gesagt, dass Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
dafür eingerichtet werden, damit sie eine Eingliederung
in den ersten Arbeitsmarkt bringen. Gerade das habe ich
in der ersten Antwort versucht zu betonen. Denn wir wollen
mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Arbeit schaffen und
damit Arbeitsgelegenheiten für Arbeitslose. Wir wollen
damit nicht die Eingliederung schaffen. Es ist natürlich
auf der anderen Seite nicht verboten, daß die Leute
durch diese Tätigkeit eingegliedert werden. Die öffentlichen
Diskussion, die die Sinnhaftigkeit von ABM anzweifelt, reduziert
sich auf die Frage, ob Arbeitslose im größeren
Umfange aus ABM vermittelt werden können. Nochmal ganz
ausdrücklich, ABM hat nicht das vorrangige Ziel, die
Beschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.
Wenn Ihnen jemand etwas anderes sagt, dann hat er die Philosophie
von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht richtig verstanden.
Periskop:
Können Sie Ihren letzten Satz etwas genauer erläutern?
Herr Michelmichel:
Im Zusammenhang mit dem Job-Aqtiv-Gesetz sollen die Arbeitsmarktinstrumente
des SGB III so eingesetzt werden, daß mehr Vermittlungserfolge
in den ersten Arbeitsmarkt erzielt werden können. Dafür
wurden zunächst zusätzliche Vermittler eingestellt.
Man hat den Einsatz von privaten Arbeitsvermittlern verstärkt.
Es gibt jetzt auch die Regelung, daß, wenn man innerhalb
von 6 Monaten vom Arbeitsamt nicht vermittelt werden kann,
die Leistung eines privaten Arbeitsvermittlers auf Kosten
der Bundesanstalt in Anspruch nehmen kann. Vermittlungsaktivitäten
in den Bereichen berufliche Weiterbildung und berufliche
Ausbildung wurden gesetzlich normiert. Dies alles sind Aktivitäten
zur besseren Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
dagegen sollen Arbeitsgelegenheiten schaffen, ohne den Wettbewerb
der freien Wirtschaft zu stören. Sie werden aber auch
aufgewertet mit dem Job-Aqtiv-Gesetz, indem beispielsweise
die berufliche Qualifizierung als integrierte Bildung flächendeckend
verpflichtend eingeführt wird, oder daß man den
Einsatz in Praktikumsplätzen verlangt. Beides soll
dazu führen, daß Beschäftigte, die in ABM
ansonsten öffentliche, zusätzliche Arbeit durchführen,
während ihrer Arbeitszeit entweder qualifiziert werden
oder berufliche Kenntnisse vermittelt bekommen, in der Hoffnung,
dadurch Teilnehmer in eine ungeförderte Arbeit bringen
zu können. Der Sinn der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
ist, Arbeitslosen vorübergehend eine Beschäftigungsmöglichkeit
zu bieten, die sie sonst nicht hätten und die es sonst
nicht gäbe.
Periskop:
Denken Sie, daß die Rolle von ABM innerhalb des Job-Aqtiv-Gesetzes
gestärkt oder eher geschwächt wird?
Herr Michelmichel:
Wenn ich mir die Philosophie des gesamten Job-Aqtiv-Gesetzes
vor Augen führe, dann ist die Rolle von ABM nicht wesentlich
beeinflußt. Die Änderungen beim Job-Aqtiv-Gesetz
hinsichtlich ABM waren der Wegfall der sechsmonatigen Arbeitslosigkeit
und die Pauschale für Träger. An der Philosophie
des Job-Aqtiv-Gesetzes gemessen, hat ABM eine untergeordnete
Rolle, weil die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt im
Vordergrund steht.
Periskop:
Das neue Job-Aqtiv-Gesetz ermöglicht es, Arbeitslose
auch ohne Wartezeiten in Maßnahmen zu vermitteln.
Glauben Sie, daß sich an der bestehenden Situation,
vorrangig Langzeit arbeitslosen zu "bedienen"
etwas ändern wird?
Herr Michelmichel:
Ich bin ein bißchen betrübt darüber, daß
man die Verantwortung, wann jemand in ABM vermittelt wird,
einzig den Vermittlern überläßt und es keine
Grenzen, wie z.B. sechs Monate, mehr gibt. Von den 290.000
im Januar gemeldeten Berliner Arbeitslosen, ist ein Drittel
über ein Jahr arbeitslos. Dies sind knapp 90.000 Personen.
Dem gegenüber stehen rund 12.000 ABMStellen in Berlin.
Daher wird es auch in Zukunft in der Praxis dazu führen,
daß in erster Linie nur diejenigen in ABM vermittelt
werden, die über längere Zeit durch Vermittlungsbemühungen
noch nicht anderweitig integriert worden sind. Ich halte
den Wegfall der Grenze nur im Ausnahmefall für berechtigt.
Periskop:
Ist es aber nicht widersinnig, Leute, die gerade arbeitslos
geworden sind, eben nicht zu berücksichtigen und sie
dadurch zu Langzeitarbeitslosen zu machen? Sollte man nicht
gerade diese Personen verstärkt berücksichtigen,
damit sie erst gar nicht langzeitarbeitslos werden?
Herr Michelmichel:
Jetzt sprechen Sie aber aus vollem Herzen als Arbeitgeber,
der staatlich subventionierte Arbeitskräfte haben möchte,
die ihn selber nichts kosten und der auch noch die haben
möchte, die möglicherweise in 14 Tagen ohne staatliche
Förderung irgendwo anders in Arbeit gehen könnten.
Die Arbeitskräfte wären ein Jahr lang auf Kosten
der Bundesanstalt für Arbeit bei Ihnen tätig und
Sie würden sie hinterher auch nicht übernehmen
können, so daß sie wieder arbeitslos und dadurch
doch zu "Langzeitarbeitslosen" würden. Da
nehme ich die Bundesanstalt voll in Schutz; ihre Aufgabe
ist es, für Arbeitslose, die sonst nicht vermittelt
werden können und längere Zeit aus dem Arbeitsprozeß
herausgefallen sind, in einem hohen Maße das Arbeitsentgelt
zu übernehmen, damit die Persönlichkeit gefestigt
und die Vermittlungsfähigkeit gesteigert wird. Dafür
gibt es dann Arbeitgeber, wie Sie es einer sind, der sich
genau um diese Menschen kümmern möchte.
Periskop:
Es gibt in unserer Gesellschaft viele gesellschaftlich sinnvolle
Arbeiten, die für die Wirtschaft unrentabel und deshalb
uninteressant sind. Sollte dieser Bereich nicht gerade durch
den Staat im Rahmen des zweiten Arbeitsmarktes subventioniert
werden, da einerseits diese Arbeiten sonst nicht gemacht
werden und andererseits die Schwervermittelbaren eine Chance
bekommen, sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren?
Herr Michelmichel:
Diese Diskussion wird im Moment im Sozialbereich geführt.
Dort wird konkret an die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten
für alle arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger
gedacht. Jeder, der arbeitsfähig ist, soll eine Beschäftigung
angeboten bekommen. Sie wird aber außerhalb jeglicher
tariflicher Regelung liegen und eine Leistung für die
Allgemeinheit erbringen.
Periskop:
Seit geraumer Zeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland
den Zweiten Arbeitsmarkt. Wäre es nicht realistisch,
den zweiten Arbeitsmarkt endlich als feste Institution zu
betrachten und diesen auch entsprechend staatlich zu unterstützen,
anstatt immer nur von einer vorübergehenden Situation
zu sprechen?
Herr Michelmichel:
Es ist doch ein Zeichen von Armut, wenn ein Staat notwendige
und sinnvolle Arbeit nicht durch seine klassischen Finanzierungsmöglichkeiten
bewältigen kann. Die Bundesanstalt für Arbeit,
die bislang die Masse der ABM-Gelder aus den Beiträgen
der Arbeitslosenversicherung aufbringt, ist ganz sicherlich
nicht dazu da, diesen Bereich zu finanzieren.
Periskop:
Was sollten wir dann mit den vielen schwervermittelbaren
Menschen in dieser Gesellschaft machen?
Herr Michelmichel:
Aus Sicht der Arbeitsmarktpolitik kann ich Ihnen da keine
Lösung bieten. Aus der Sicht wirtschaftspolitischer
Maßnahmen muß der Stein der Weisen gefunden
werden, um entsprechend ausreichende Arbeitsplätze
zu sichern.
Periskop:
Die Senatsverwaltung kofinanziert ABM-Projekte. Inwieweit
hat sie Einfluß auf die Anzahl von ABM-Stellen?
Herr Michelmichel:
Der Mittelumfang für ABM wird in erster Linie durch
die Entscheidungen der einzelnen Arbeitsämter mit ihren
Selbstverwaltungsgremien bestimmt. Es gibt in jedem Arbeitsamt
einen Verwaltungsausschuß, der über die Verteilung
der Gelder aus dem Eingliederungstitel befindet. Wie Sie
wissen, werden den Arbeitsämtern nicht pro Instrument
bestimmte Gelder zugewiesen, sondern es wird einmal im Jahr
der Eingliederungstitel belegt. Über die Bestückung
des Eingliederungstitels, zur Zeit 14 Instrumente, entscheidet
dann das örtliche Arbeitsamt im Einvernehmen mit dem
Verwaltungsausschuß, in denen auch wir vertreten sind.
Die Ko-Finanzierungsmöglichkeiten des Landes bestimmen
danach die Obergrenzen der Zahl von ABM-Stellen.
Periskop:
Beeinflußt die Senatsverwaltung die Höhe nicht
dadurch, dass durch die Haushaltsbeschlüsse des Landes
Berlin häufig, wie auch in diesem Jahr, die Kofinanzierung
von ABM nicht rechtzeitig frei gegeben wird? Dies hat Einfluß
darauf, daß die Arbeitsämter die Gelder, die
für ABM vorgesehen waren, umschichten müssen und
dadurch weniger ABM-Stellen bewilligt werden, als ursprünglich
geplant.
Herr Michelmichel:
Ich würde das nicht Beeinflussung nennen. Im Moment
haben wir einen Nothaushalt nach § 89 der Verfassung
von Berlin. An dieser Stelle merken wir die arbeitsmarktpolitischen
Kannleistungen, das heißt, wir beteiligen uns an arbeitsmarktpolitischen
Maßnahmen nur in dem Umfange, wie wir Geld zur Verfügung
haben. Bei einem Nothaushalt steht uns dafür kein Geld
zur Verfügung. Dies haben wir vorher gewußt und
deshalb auch schon alle möglichen Verpflichtigungsermächtigungen
für das Jahr 2002 im Dezember 2001 genutzt. Wir sind
bereits im Januar an die Finanzverwaltung herangetreten
und haben sie gebeten, beim Hauptausschuß zu beantragen,
für die Einrichtung neuer Arbeitsbeschaffungmaßnahmen
und neuer Strukturanpassungsmaßnahmen im Vorgriff
auf den Haushalt die erforderlichen Finanzierungen freizugeben.
Der Senat hat, ganz aktuell, gestern die Vorlagen beschlossen
und heute tagt im Abgeordnetenhaus der Hauptausschuß,
der dem hoffentlich zustimmen wird. Nachsatz: Der Hauptausschuß
hat im Vorgriff auf den Haushalt 30 Mio EUR zur Verfügung
gestellt.
Periskop:
Welche Vorschläge haben Sie, um gegen die Arbeitslosigkeit
vorzugehen?
Herr Michelmichel:
Ich halte es für erforderlich, in der Bundesrepublik
Deutschland darüber nachzudenken, einen Mindestlohn
auf allen Ebenen einzuführen, der sicherstellt, daß
der Abstand zwischen Sozialhilfe und Arbeit wieder deutlich
wird. Dieser Mindestlohn wird in Baden-Württemberg
keine Bedeutung haben, weil die Menschen dort mehr verdienen
und der Arbeitsmarkt ausgewogener ist als in Mecklenburg-Vorpommern.
Er wird möglicherweise für Berlin eine Bedeutung
haben. Wenn die deutliche Abgrenzung zur Sozialhilfe wieder
einigermaßen hergestellt werden kann, wird es motivierender
wirken, eine Arbeit aufzunehmen. Das andere sind Kampagnen
bei Firmen zur Einstellung von Arbeitskräften, die
man mit Eingliederungshilfen, Lohnkostenzuschüssen
oder ähnlichem wieder in Arbeit bringt. Dazu müßte
eine neue Vermarktungsstrategie entwickelt werden. Als drittes
wünsche ich mir, die Arbeitgeber dahin gehend etwas
mehr in die Pflicht zu nehmen, ihr Arbeitskräftepotential,
das sie benötigen, deutlicher zu beschreiben. Wenn
die Arbeitsvermittlung, ob nun im öffentlichen oder
im privaten Bereich, dann qualifizierter vorgehen kann,
findet sie sicherlich auch mehr geeignete Arbeitslose.
Periskop:
Wir bedanken uns für das Gespräch.
Das Gespräch wurde im Februar 2002 geführt.