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Die Ausgangssituation Ende 1997, Anfang 1998 hatte der Strudel des wirtschaftlichen
Strukturwandels in Berlin die Arbeitsmärkte immer stärker
durcheinander gewirbelt. Die Folge war, bekanntermaßen,
ein dramatisch zu nennender Beschäftigungsabbau im
produzierenden Gewerbe, in Industrie und Handel. Ursächlich für Sozialhilfebedürftigkeit war damals und ist auch heute noch der akute Mangel an Arbeitsplätzen und daraus resultierende Arbeitslosigkeit. Dies trifft auch auf die Zielgruppe der Jugendlichen zu. Ende 1997, zu dem Zeitpunkt also, als sich IdA in Vorbereitung befand, waren in der Stadt insgesamt rund 10.000 Jugendliche zwischen 18 bis unter 25 Jahre arbeitslos und ausschließlich auf Sozialhilfe angewiesen. Damit war aus dem schon vorhandenen Handlungsbedarf nun endgültig ein unbedingter Handlungszwang geworden. Programmschwerpunkt Jugendarbeitslosigkeit Das Programm, das unter dem griffigen Kürzel IdA auch
in einer breiteren Öffentlichkeit bekannt ist, wurde
vom Senat am 21. Juli 1998 beschlossen. Der Langname des
Programms soll hier noch einmal genannt werden, weil er
einen wichtigen Schwerpunkt des Programms hervorhebt, nämlich
den der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit:"Integration
durch Arbeit und Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
- Arbeit für Sozialhilfeempfänger/-innen, Arbeitslose,
insbesondere für junge Menschen". Allerdings ist
IdA nicht auf den Personenkreis der arbeitslosen sozialhilfeempfangenden
Jugendlichen und jungen Erwachsenen beschränkt, sondern
steht grundsätzlich allen Hilfeempfangenden offen. Das Programm Berlin hat sich bekanntlich politisch das Ziel gesetzt,
jedem arbeitslosen, aber arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger
eine sinnvolle Arbeit anzubieten. Mit IdA wollte - und ist
- die Stadt diesem Ziel um ein gutes Stück näher
gekommen: Unter IdA werden insgesamt über 5.000 Sozialhilfeempfänger/-innen
eine neue Chance, einen neuen Job bekommen. Die gsub - Gesellschaft
für soziale Unternehmensberatung mbH als eine von drei
Servicegesellschaften, die im Rahmen von IdA die Maßnahmen
nach "BSHG § 19/1 mit Qualifizierung" betreuen,
war bzw. ist noch in "ihren" Bezirken unter IdA
I (Förderbeginn am 1.11.1998) und IdA II (Förderbeginn
am 1.11.1999) für jeweils rund 800 geförderte
Arbeitsplätze zuständig. -Bezirksämter können für die Beschäftigung von arbeitslosen Sozialhilfeempfänger/-innen einen einheitlichen Lohnkostenzuschuß von bis zu 30.000,-- DM für ein Jahr zu zahlen. Dazu wurden die bisherigen Lohnkostenzuschüsse des Landes Berlin zusammengeführt und verstärkt. -Bezirksämter können für die Beschäftigung von arbeitslosen Sozialhilfeempfänger/-innen einen einheitlichen Lohnkostenzuschuß von bis zu 30.000,-- DM für ein Jahr zu zahlen. Dazu wurden die bisherigen Lohnkostenzuschüsse des Landes Berlin zusammengeführt und verstärkt. -Für Beschäftigungsverhältnisse im zweiten Arbeitsmarkt, also bei Arbeitsförderbetrieben, öffentlich geförderten Beschäftigungsträgern u.a. wird im Rahmen eines neuen integrationsfördernden Beschäftigungsprogramms ebenfalls ein Festzuschuß in Höhe von 30.000,-- DM möglich. -Für Schulabgänger, die, weil sie ihre Schulabschlüsse mehr oder weniger in den Sand gesetzt haben, ganz schlechte Chancen für eine Ausbildung haben, können die Mittel für das Programm "Arbeit und Qualifizierung für (noch) nicht ausbildungsgeeignete Jugendliche" im Rahmen von IdA aufgestockt werden. Vorgesehen ist, daß die Jugendlichen ein betriebliches Praktikum durchlaufen und gleichzeitig mit einer berufsvorbereitenden Qualifizierung für einen Ausbildungsplatz fit gemacht werden. -Es gibt zusätzliche Qualifizierungsprogramme in Regie der Senatsarbeitsverwaltung für die Dauer von sechs Monaten für solche Jugendlichen, die vor ihrer Arbeitslosigkeit nur als Un- oder Angelernte tätig waren und so dem Wettbewerb um Arbeitsplätze auf den Arbeitsmärkten nicht standhalten konnten. -Für jugendliche Hilfeempfänger/-innen, die nicht ohne zusätzliche Unterstützung bildungsfähig sind, werden neue "Orientierungsmaßnahmen" für die Dauer von vier Monaten eingerichtet und angeboten. Diese Maßnahmen werden vor allem bei freien Trägern realisiert und dienen sowohl der Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Jugendlichen als auch deren Vorbereitung auf weitergehende Beschäftigungsmaßnahmen. -Ein zusätzliches ABM-Programm für bis zu 1.000 Jugendliche soll jenen unter die Arme greifen, die zwar einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. -hilfe haben, aber dennoch auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen sind. -Für Jugendliche aus problematischen Innenstadtbereichen, die besondere Benachteiligungen zu bewältigen haben, ist das bislang schon erfolgreiche "Programm 501" für IdA nochmals um 2,8 Mill. DM (auf insgesamt 22 Mill. DM) aufgestockt worden. -Schließlich ist auch das ebenfalls in der Öffentlichkeit bekannt Programm "Hilfe zur Arbeit" (HzA) um weitere 20 Mill DM, auf insgesamt 110 Millionen DM, erhöht worden. Mit diesen Mitteln soll die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Sozialhilfeempfängern gefördert werden.
Das Programm Integration durch Arbeit setzt sich aus vier
hauptsächlichen Komponenten zusammen:
Wer nicht mitmacht, geht leer aus Angesichts der eingangs beschrieben Situation wird klar,
dass IdA nicht das Ziel haben konnte, die Sozialhilfebedürftigkeit
in der Stadt zu beseitigen. Makroökonomische Prozesse
können durch Programme wie dieses immer nur komplementär
begleitet werden. Sie können durch solche Begleitprogramme
weder in Gang gesetzt, noch aus der Welt geschafft werden.
Aber sie können unterstützend, erleichternd, mildernd
wirken. Und sie können, das darf nicht außer
acht gelassen werden, die Schicksale einzelner betroffener
Menschen in entscheidender Weise zum Besseren wenden. Bei
einer Größenordnung von rund 90.000 Sozialhilfeempfänger/-innen
im erwerbsfähigen Alter kann IdA - immerhin - über
5.000 Personen erreichen. Resümee erst nach Abschluß von IdA II Zur Zeit gibt es noch keine abschließende Bewertung zum Erfolg des Programms. Schlußfolgerungen sollten ja in der Tat auch erst gezogen werden, wenn die Ergebnisse eines Projektes komplett vorliegen. Das wird für das Programm IdA, nach Abschluß der Phase IdA II, erst zur Jahresmitte 2001 der Fall sein. Das nachfolgend gezeichnete Bild erfaßt daher nur einige quantitative Aspekte des Programmverlaufs, soweit diese in Zuständigkeit der gsub - Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung liegen. Für die Förderung nach BSHG § 19/1 mit Qualifizierung, für den die gsub in insgesamt rund 1.600 Fällen zuständig war bzw. auch noch ist, kann insgesamt ein positiver Verlauf festgestellt werden. Im Dezember 1999 waren 64 Maßnehmen bewilligt, in denen 691 Teilnehmer/-innen beschäftigt wurden. Aus dem Kontingent für IdA II, Förderbeginn am 1.11.1999, waren zu diesem Zeitpunkt 5 Maßnahmen bewilligt, die insgesamt 173 Teilnehmer/-innen beschäftigten. Nach den Erfahrungen aus IdA I wurde unter IdA II die zusätzliche
Möglichkeit von sogenannten Vorschaltmaßnahmengeschaffen.
Diese laufen über vier Wochen und dienen der besseren
Auswahl von geeigneten Sozialhilfeempfängern für
die sich anschließende IdA-Maßnahme. Im IV.
Quartal des vergangenen Jahres gab es in verschiedenen Bezirken
7 derartige Maßnahmen, die bei 5 Trägern insgesamt
154 Teilnehmer/-innen hatten.
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