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Periskop 1999 / 02
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Interview mit Herrn Michelmichel
Referatsleiter der Senatsverwaltung für Arbeit, berufliche Bildung und Frauen
Das Interview für Periskop führten
Dorit Gade und Farhad Sharafat Vaziri
Periskop:
in letzter Zeit wurden die Gelder für Beschäftigungsträger
zur Durchführung von ABM, SAM etc. drastisch gesenkt.
Würden Sie uns einen kurzen Überblick zur aktuellen
Haushaltslage, bezogen auf die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen,
geben?
Herr Michelmichel:
Für 1999 stellt sich die Haushaltslage aus der Sicht
der Senatsverwaltung für Arbeit, Berufliche Bildung
und Frauen so dar, daß nach einem Höchststand
von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zum Ende des vergangenem
Jahres 1998, in 1999 die Zahl der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
zurückgehen, weil entsprechende Bundesmittel nicht
in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Die
Landeskofinanzierung istfür den Umfang, den der Bund
sicherstellen kann, in ausreichendem Maße vorhanden.
Periskop:
Sie meinen damit die ARP-Mittel?
Herr Michelmichel:
Ja, die ARP-Mittel sind im ausreichenden Maße vorhanden.
Periskop:
Wir haben von Arbeitsämtern die Information bekommen,
daß sie für ABM oder SAM soviel Geld bekommen
haben wie im letzten Jahr: Dadurch, daß 1998 bereits
so viele Mittel für das Jahr 99 gebunden waren,
konnte man in diesem Jahr nicht so viele Projekte bewilligen.
Für das Jahr 2000 soll dies eigentlich sehr gut aussehen.
Herr Michelmichel:
Was Sie eben dargestellt haben, ist der Schaukeleffekt,
wie ich ihn nenne. Die Finanzgrundlagen für die arbeitsrnarktlichen
Instrumente sind in der Tat auf Bundesebene 1998 und 1999
weitestgehend gleich. 1,5 Milliarden DM im Eingliederungstitel
bei den Berliner Arbeitsämtern haben nur um wenige
DM differiert. Das bedeutet, jahresdurchschnittlich 16.000
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in 1998 wie auch in 1999.
Am Jahresende 98 waren 22.000 Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
bewilligt, und mit dieser Zahl waren wir auch in das Jahr
1999 gegangen, so daß mehr als 50% der Gelder bereits
gebunden waren. Dies hat wiederum zur Folge, daß neue
Maßnahmen nicht im ausreichenden Maße bewilligt
werden können. So schaukeln wir uns in 1999 bis Dezember
auf 12.000 runter. Unter der Voraussetzung, daß es
im Jahr 2000 wieder genau soviel Geld gibt, wird es Anfang
nächsten Jahres Steigerungen geben, um wieder jahresdurchschnittlich
16.000 Plätze zu finanzieren.
Periskop:
Sind Gelder seitens des Landes zur
Kofinanzierung für das Jahr 2000
ausreichend vorhanden?
Herr Michelmichel:
Ja, aber der Haushalt für das Jahr 2000 wird natürlich
erst nach den Wahlen beschlossen.
Von unseren Planungen her sind wir natürlich bemüht,
all das, was durch den Bund zur Verfügung gestellt
wird, auch in Berlin durchzuführen. Das ist unsere
Politik schon seit über 15 Jahren und bei der vielen
Jongliererei der unterschiedlichen Instrumente kommt es
vor, daß an der einen oder anderen Stelle mal Probleme
auftreten.
Periskop:
ARP-Mittel, die zum größten Teil für die
Infrastruktur der Träger verwendet werden, wurden stark
reduziert, das gleiche gilt auch für ESF-Mittel. Wie
sollen Beschäftigungsträger ohne diese Mittel
die Finanzierung ihrer Projekte aufrecht erhalten?
Herr Michelmichel:
ARP-Mittel wurden nicht reduziert. Bei den ESF-Mitteln gab
es in der Tat am Jahresanfang ein Problem. Der Europäische
Sozialfond hat eine Förderperiode von sechs Jahren,
die am 31.12. dieses Jahres ausläuft. Seit 6 Jahren
standen uns jedes Jahr rund 35 Millionen DM für Qualifizierung
im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verfügung,
auch im Jahre 1999. Das Problem am Anfang des Jahres war
durch die Schaukelbewegung, wie ich sie eben gerade beschrieben
habe, zu Stande gekommen. Die 10.000 ABM-Plätze, die
wir mit Qualifizierung über ESF finanzieren können,
waren zum Anfang des Jahres für 1999 bereits ausgebucht.
Wir sehen darin ein positives Signal, weil wir alles, was
der Europäische Sozialfond für die Qualifizierung
an Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zur Verfügung
stellen konnte, tatsächlich auch restlos gebunden haben.
Daß die Situation für neubeginnende Maßnahmen
in 1999 etwas komplizierter wurde, weil eine Kofinanzierungsmöglichkeit
durch den Sozialfond wegbrach, ist nicht zu bestreiten.
Zwischenzeitlich konnte den Servicegesellschaften für
dieses Förderinstrument noch einmal 9 Mio. DM zur Verfügung
gestellt werden.
Periskop:
Sie erwähnten gerade, daß ARP-Mittel genügend
vorhanden sind. Wieso kann die Senatsverwaltung dieses Defizit
von ESF nicht über ARP auffangen?
Herr Michelmichel:
Die Defizite wurden indirekt über das ARP aufgefangen.
Letztendlich ist es doch so, daß ein Träger,
der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ohne Qualifizierung
durchführt, die Anleitung die ganze Woche über
sicherstellen muß. Wogegen er bei einer ESF-Finanzierung
und 40 prozentiger Qualifizierung, mal in Wochentagen ausgesprochen,
im Rahmen der verstärkten Förderung nur Montag
bis Mittwoch sicherstellen mußte, weil Donnerstag
und Freitag Qualifizierung über ESF finanziert wurde.
Jetzt muß er die Beschäftigungsmaßnahme
von Montag bis Freitag, mal wieder in Wochentagen gesprochen,
sicherstellen, was bedeutet, daß er höhere Kosten
im Rahmen der verstärkten Förderung beim Arbeitsamt
geltend machen muß. Und das ist in der Vergangenheit
auch erfolgt.
Die Arbeitsämter haben das zwar nicht gern gesehen,
was die Träger taten. Klar ist, es wurde mehr verstärkte
Förderung abgerufen, was auch bedeutete, daß
mehr Landesförderung hineingegeben werden mußte.
Und die Ausgaben für verstärkte Förderung
sind in diesem Jahr gegenüber dem Vorjahr auch gestiegen.
Periskop:
Wir gehen davon aus, daß eine AB-Maßnahme sinnvoller
sein könnte, wenn eine entsprechende Qualifizierung
wirklich angeboten wird und zwar nicht von den Projektleitem
als solchen, sondern von Fachpersonal, das von außen
kommt.
Herr Michelmichel:
Da sprechen Sie mir aus dem Herzen. Meine Bemühungen
gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit, die Qualifizierung
im Rahmen der verstärkten Förderung in diesem
Jahr mitzufinanzieren, nachdem das Land dafür keine
ESF-Gelder mehr hat, ist auch nur bedingt auf fruchtbaren
Boden gefallen. Die Arbeitsämter haben das grundsätzliche
Problem, daß sie Qualifizierung nicht über verstärkte
Förderung finanzieren dürfen. Wohl aber wurden
Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederung auf dem
ersten Arbeitsmarkt, die die Träger im Rahmen van Beschäftigungsmaßnahmen
durchführen, von den Arbeitsämtern sehr wohl schon
mitfinanziert. Wo Qualifizierung erforderlich ist, wird
sie durch die Arbeitsämter
und durch die Service- gesellschaft im Einzelfall auch sichergestellt.
Wir kannten erreichen, daß von 12.000 ABM-Stellen
bei freien Trägern, bisher jahresdurchschnittlich 10.000
über ESF qualifiziert wurden. Dies zeigt jo auch, daß
dieses Geld im Rahmen der Berliner Arbeitsmarktpolitik als
Finanzstruktur gesehen werden muß.
Periskop:
Von gemeinnützigen Vereinen, dazu zählen die meisten
Beschäftigungsgesellschaften, wird zunehmend verlangt,
nach marktwirtschaftlichen Kriterien zu arbeiten. (Beispiele
wie Einsatz von Controlling und Qualitätsmanagement).
Im Rahmen der knapper werdenden Mittel ist dies teilweise
verständlich. Unserer Meinung nach geht dies stark
zu Lasten der sozialen bzw. ideellen Aufgaben, die diese
Gesellschaften ihrem Ursprung nach verfolgen. Wie ist Ihre
Meinung dazu?
Herr Michelmichel:
Der "normale" gemeinnützige Verein, der in
erster Linie seine satzungsgemäßen Aufgaben durchführen
will, der im Bereich Kultur, Soziales oder Jugendpolitik
tätig ist, ist inzwischen nicht mehr der, der in der
Regel Beschäftigungsmaßnahmen durchführt.
Beschäftigungsmaßnahmen werden heute durch Strukturanpassungsmaßnahmen,
ABM oder auch Maßnahmen nach dem BSHG von sogenannten
arbeitsmarktorientierten Beschäftigungsträgern
durchgeführt. Dies sind Träger, die in erster
Linie arbeitsmarktpolitische Maßnahmen umsetzen, die
nach den Wünschen der Arbeitsämter, für bestimmte
Qualifikationen zusätzliche Tätigkeiten entwickeln
und durchführen. Von diesen Trägern erwarten wir
schon eine Qualität, wie wir sie jetzt
versuchen durch das Qualitätsmanagement so einzuführen,
daß sie möglicherweise auch gegenüber anderen,
von außen in diese Region kommenden Trägern,
Bestand haben.
Periskop:
Sie gehen also davon aus, daß in nächster Zeit
Träger, die auf dem Markt bleiben möchten, eher
in Richtung Qualitätsmanagement und Controlling arbeiten
sollten?
Herr Michelmichel:
Marktwirtschaftliche und gewerbliche Gedanken, beides paßt
nicht zu Beschäftigungsträgern und weil es nicht
paßt, ist das mit der Zertifizierung so eine Sache.
Sollte sich die europaweite Zertifizierung durchsetzen,
könnte ich mir vorstellen, daß eines Tages möglicherweise
über den Bund gesagt wird, in Zukunft bekommen Bildungsmaßmahmen
nur noch die Träger, die auch zertifiziert sind. Solche
Veränderungen kommen in aller Regel ohne Vorwarnung.
Wenn das kommt, dann trifft es zuerst die Bildungsträger
und nicht die Beschäftigungsträger. Nur der Schritt
vom Bildungsträger zum Beschäftigungsträger
ist relativ klein und dann wäre es sicherlich klug,
wenn die Träger, die auch in der Zukunft Maßnahmen
mit der Bundesanstalt oder mit uns machen wollen, sich in
diese Richtung orientieren. Daher besteht sicherlich die
Notwendigkeit, aus meiner Sicht.
Periskop:
Nach der Wende entstand aufgrund der hohen Arbeitslosigkeit
eine Vielzahl von Vereinen. In den letzten Jahren ist eine
Reduzierung der Vereine zustande gekommen, weil seitens
der Arbeitsämter und der Senatsverwaltung immer weniger
Träger bei der Verteilung bzw. bei der Bewilligung
der Projekte berücksichtigt wurden. Nach welchen Kriterien
entscheidet die Senatsverwaltung welche Träger berücksichtigt
werden?
Herr Michelmichel:
Die Senatsverwaltung entscheidet nicht, welche Träger
berücksichtigt werden. Die ursprüngliche Finanzierung
erfolgt immer durch die Bundesanstalt für Arbeit und
die Anträge werden dort gestellt.
Eine Zugangsvoraussetzung zum Arbeitsmarkt, bei der die
Arbeitsämter Anträge bewilligen, die über
uns laufen, eine solche Zugangsvoraussetzung gibt es nicht.
Die Vielzahl der Träger, die arbeitsmarktliche Maßnahmen
durchführen, hat sich seit der Wende gehalten. Wir
haben in Berlin 1993/1994 das erste Mal eine flächendeckende
Strukturanalyse gemacht, und dabei festgestellt, daß
rund 700 Vereine und Gesellschaften sich in Berlin an arbeitsmarktpolitschen
Maßnahmen beteiligen.
Zur Trägerförderung noch ein paar Sätze.
Bis 1994 hat das Land Berlin allein die Sachmittel getragen
und erst 1995, unter den knapper werdenden Finanzressourcen,
mußten wir, wie in allen Bundesländern, auch
in Berlin die verstärkte Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
einführen. Da die Bundesanstalt für Arbeit bei
Vereinen und bei Gesellschaften, die ausschließlich
Arbeitsmarktpolitik umsetzen, die Over-Head-Kosten nicht
finanziert, mußten wir entscheiden, in welchen Fällen
wir diesen Over-Head zahlen. Seitdem haben wir auch einen
guten Einblick, welche Träger in Berlin Arbeitsmarktpolitik
in der Hauptsache umsetzen.
Es sind rund 110 arbeitsmarktorientierte Beschäftigungsträger
die in Berlin Arbeitsmarktpolitik umsetzen und erst in zweiter
Linie ihre
Vereinspolitik oder auf den verschiedenen Politikfeldern
tätig sind, die sie mit Hilfe von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
durchführen. Diese 110 Träger bestehen seit 1995.
Es gibt mal den einen oder anderen Konkurs. Aber, daß
man jetzt sagen könnte, es gäbe ein Sterben von
Beschäftigungsträgern im Sinne Ihrer Fragestellung,
das habe ich in Berlin noch nicht erlebt.
Periskop:
Aber die Arbeitsämter entscheiden nicht allein, welche
Maßnahmen bewilligt werden und welche nicht. Wir haben
in diesem Jahr schon sehr häufig festgestellt, daß
eine Maßnahme beim Arbeitsamt eigentlich bewilligt
werden könnte, aber seitens der Servicegesellschaften
nicht genehmigt wurde. Nach welchen Kriterien wird entschieden?
Herr Michelmichel:
Bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ist es so, daß
die arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkte an erster Stelle
stehen und hier die Arbeitsämter in der Tat danach
aussuchen, welche Maßnahmen sie gut und schnell umsetzen
können. Da wird es auch mehr Professionaliserung geben,
z.B. was die Jahresplanung anbelangt, die es in der Vergangenheit
so nicht gegeben hat. Das bringt vielleicht auch mehr Klarheit.
Hier versuchen die Arbeitsämter Kontinuität herzustellen,
so daß die Träger einigermaßen verläßlich
die Maßnahmen planen können. Das bedeutet aber
auch eine starke Regionalisierung, d.h. daß Träger
aus anderen Bezirken in neue Bezirke gar nicht mehr reinkommen.
Hier hat man einerseits einen Fortschritt, man hat Planungssicherheit,
andererseits ist der Markt dann so festgezurrt, daß
er nahezu unbeweglich wird. In diesem Prozeß spielen
die Servicegesellschaften fast keine Rolle.
Betrachten wir die Strukturanpassungsmaßnahmen. Mit
SAM gibt es bei den Arbeitsämtern eine solche festgefügte
Jahresplanung noch nicht. Bei Strukturanpassungsmaßnahmen
haben die Servicegesellschaften die Weisungen, diese Kofinanzierungszusagen
nur in Absprache mit den Bezirksämtern zu geben. Die
Bezirksämter sollen inhaltlich bestimmen, welche SAM
in ihrem Bezirk vernünftig sind.
Kurz auf einen Nenner gebracht: ABM werden durchgeführt
vor allen Dingen aus Arbeitsmarktgründen. Hier bestimmt
mehr oder weniger das Arbeitsamt fast komplett, was gemacht
wird. Bei Strukturanpassungsmaßnahme bestimmen die
Servicegesellschaften, in Absprache mit den Bezirksämtern
über die Kofinanzierung.
Periskop:
Empfehlen Sie Trägern, ihre Kontakte zu den Bezirksämtern
in Zukunft zu intensivieren?
Herr Michelmichel:
Selbstverständlich werde ich dieser Empfehlung nicht
gegen reden. Es ist gut, wenn man bei ABM und bei Strukturanpassungsmaßnahmen,
aber genauso auch für die IdA-Maßnahmen nach
dem Bundessozialhilfegesetz, die Art der Tätigkeiten
mit denen besprechen kann, die für die Struktur vor
Ort zuständig sind. Wenn viele Fördermittel vorhanden
sind, kann viel gemacht werden. Kommt es aber zu Geldknappheit,
werden ganz sicherlich die Maßnahmen finanziert, die
vor Ort in den Bezirken helfen, die Infrastrukturen zu stützen.
Und in dem Zusammenhang ist natürlich eine Zusammenarbeit
mit den Bezirken immer zu raten und immer zu empfehlen.
Periskop:
Welche Empfehlung können Sie den Vereinen oder Beschäftigungsträgern
für ihre perspektivische Orientierung geben?
Herr Michelmichel:
Der normale Verein, der ab und an in einem kleinen
Umfang Beschäftigungsmaßnahmen nutzt, der wird
sich in seiner Entwicklung nicht nach arbeitsmarktlichen
Gesichtspunkten richten müssen.
Wohl aber die arbeitsmarktorientierten Beschäftigungsträger,
die sich schon danach richten sollten, wie Bund und Länder
die Arbeitsmarktinstrumente angewandt wissen wollen. Sie
haben nach der Entwicklung gefragt. Eine marktwirtschaftliche
Entwicklung geht nicht, es sei denn, die Träger machen
gleich den Sprung und verabschieden sich aus dem zweiten
Arbeitsmarkt. Für mich gibt es den zweiten Arbeitsmarkt.
Wer im zweiten Arbeitsmarkt arbeitet, wird immer bemüht
sein müssen, daß er zusätzlich und im öftentlichen
Interesse, d. h. ohne Störung des Wettbewerbs arbeitet.
Diese Zugangsvoraussetzung muß ernst genommen werden.
Nicht nur die Arbeitsämter kontrollieren diesen Punkt
streng, sondern auch die Verbände und Kammern beobachten
die Entwicklung genau.
Was ich mir wünsche, wäre eine konsequentere
Akquisition von Sachmitteln und Drittmitteln, wenn sie unter
den gegebenen Voraussetzungen der Zusätzlichkeit und
des öffentlichen Interesses tätig sind. Hier kann
noch viel passieren. Als Beispiel nenne ich Tätigkeiten
für öffentliche oder soziale Einrichtungen, bei
der letztendliche Nutznießer mindestens die Materialkosten
ersetzen sollten. Dort sind meines Erachtens die Dinge noch
nicht aus- gereizt.
Ein zweiter Wunsch zur perspektivischen Weiterentwicklung
arbeitsmarktorientierter Beschäftigungsträger
wäre, die eigene Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern,
Erfolge herauszustellen, Vermittlungsergebnisse in den ersten
Arbeitsmarkt aufzuzeigen und mit der Abteilung Arbeitsvermittlung
im Arbeitsamt eng zusammen zu arbeiten.
Periskop:
Wir danken Ihnen für das Gespräch.